Region Hannover
Montag, 23.03.2020 - 11:53 Uhr

338 Corona-Infizierte in der Region: Kontaktbeschränkungen auf zwei Personen

Aufn.:

REGION

Die Region Hannover hat aktuell insgesamt 338 Menschen registriert, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Dies gibt die Regionsverwaltung am heutigen Montag, 23. März 2020, um 11:51 Uhr bekannt.

 

Dies bedeutet eine Steigerung um 53 Personen seit vergangenen Freitag, 17:41 Uhr, als die Region Hannover noch 285 Infiziert mitteilte.

 

Derzeit befinden sich nach Angaben der Regionsverwaltung in der Region Hannover 57 Corona-Patienten in Krankenhäusern, 15 davon befinden sich auf der Intensivstation.

Verteilung nach Geschlecht:

Zum gegenwärtigen Stand sind zu rund 55 Prozent Männer betroffen, zu rund 45 Prozent Frauen.

 

Verteilung nach Alter:

Bis 14 Jahre: 10 Fälle

15 bis 34 Jahre: 84 Fälle

35 bis 49 Jahre: 105 Fälle

50 bis 59 Jahre: 81 Fälle

Über 60 Jahre: 58 Fälle

 

Verteilung nach Kommunen: 

Barsinghausen: 8 Fälle

Burgdorf: 6 Fälle

Burgwedel: 17 Fälle

Garbsen: 9 Fälle

Gehrden: 2 Fälle

Hemmingen: 8 Fälle

Isernhagen: 8 Fälle

Laatzen: 8 Fälle

Landeshauptstadt Hannover: 177 Fälle

Langenhagen: 13 Fälle

Lehrte: 5 Fälle

Neustadt: 6 Fälle

Pattensen: 6 Fälle

Ronnenberg: 14 Fälle

Seelze: 13 Fälle

Sehnde: 2 Fälle

Springe: 8 Fälle

Uetze: 10 Fälle

Wedemark: 7 Fälle

Wennigsen: 8 Fälle

Wunstorf: 5 Fälle

 

Die Region Hannover setzt zudem einen Erlass des Landes um, der besagt, dass Ansammlungen im öffentlichen Raum auf maximal zwei Personen beschränkt sind, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist und eine Erweiterung der zu schließenden Geschäfte enthält. So dürfen ab heute Frisöre, Tatoostudios, Nagelstudios, Kosmetikstudios und Physiotherapeuten nicht mehr öffnen.

 

Geschäfte, die die Versorgung mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs übernehmen, dürfen weiterhin öffnen:

  • Lebensmittelhandel
  • Wochenmärkte
  • Getränkemärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Großhandel
  • Tierbedarfshandel
  • Brief- und Versandhandel
  • Post
  • Banken, Sparkassen und Geldautomaten
  • Tankstellen
  • Kfz- oder Fahrrad-Werkstätten
  • Reinigungen
  • Zeitungsverkauf
  • Waschsalons

 

Die gesamte Allgemeinverfügung steht unter diesem Text als PDF zum Download bereit.

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