Burgdorf
Donnerstag, 20.06.2019 - 19:53 Uhr

Stadt weist auf Straßenreinigungs- und Verkehrssicherungspflicht hin

Aufn.:

BURGDORF

Die Stadt Burgdorf macht darauf aufmerksam, dass Grundstückseigentümer die Reinigung der Gehwege und Fußgängerzonen zu gewährleisten haben.

 

Die Reinigung der Gehwege, gemeinsamer Rad- und Gehwege und der Fußgängerzonen ist den Eigentümern der anliegenden Grundstücke (Reinigungspflichtige) durch die städtische Straßenreinigungssatzung auferlegt.

 

Dabi sei nach Angaben der Stadtverwaltung zu beachten, dass beim Rückschnitt von Ästen und Zweigen eine Durchgangshöhe von 2,50 Meter auf Gehwegen, sowie 4,50 Meter auf Fahrbahnen gewährleistet ist beziehungsweise Äste nicht in den Bereich des Gehweges hineinragen.

 

Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Burgdorf hat der Grundstückseigentümer die Gehwegreinigung vor seinem Grundstück durchzuführen. Das umfasst laut der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Burgdorf unter anderem die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat, Wildkraut sowie die Beseitigung von Eis und Schnee.