Polizei macht Schüler auf Regeln für E-Scooter aufmerksam

Man sieht sie immer häufiger, und sie rücken auch zunehmend in den Blickpunkt der polizeilichen Unfallstatistik. Gemeint sind E-Scooter. Ihre Beteiligung an Verkehrsunfällen hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen.
Auffällig ist nach Angaben der Polizei, dass Unfälle häufig von den E-Scooter-Fahrern selbst verursacht werden und meist Personenschäden zur Folge haben. Das Durchschnittsalter der Beteiligten lag dabei etwa bei 18 Jahren.
Anlässlich des länderübergreifenden Verkehrssicherheitsaktionstages „sicher.mobil.leben – Zweiräder im Blick“ haben die Verkehrssicherheitsberaterin Lina Tillmann und der Kontaktbeamte Jörg Windfuhr von der Polizeiinspektion Burgdorf Präventionsflyer an abgestellten E-Scootern von Schülern der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule verteilt.
Die Hinweise wurden in Form von Lenkerschildern an den E-Scootern befestigt. Darauf standen Slogans wie „Du hast ne ganz starke Radweg-Aura. Fahre mit dem E-Scooter nicht auf dem Gehweg“, „Sorry, I don’t do Plus-Ones! Fahre allein auf dem E-Scooter“ und „Es heißt Gehweg. Ich hab Räder. Merkste, oder? Hör auf, Gehwege zu benutzen. Hör auf deinen E-Scooter.“
Mit diesen Flyern soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass bei der Nutzung eines E-Scooters bestimmte Regeln beachtet werden müssen. So ist vorgeschrieben, dass mit dem E-Scooter auf der Straße gefahren werden muss, wenn kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist. Außerdem sind das Mitnehmen eines Beifahrers und die Nutzung eines Smartphones während der Fahrt verboten.
Dabei handelt es sich nur um eine Auswahl bestehender Vorschriften. Jeder E-Scooter-Fahrer muss sich vor Fahrtantritt über die aktuellen Regeln informieren.