Burgdorf

Keine Ablage von Gegenständen auf Rasengräbern während der Mähsaison

[BURGDORF]

Mit Beginn der Rasenmähsaison gelten auf den Burgdorfer Friedhöfen wieder besondere Regelungen für Rasengräber. Zwischen Sonnabend, 1. März, und Freitag, 31. Oktober, ist es nicht gestattet, Blumen oder andere Gegenstände auf diesen Grabflächen abzulegen.

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass abgelegte Gegenstände in diesem Zeitraum entfernt werden können. Dies erfolgt gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Burgdorf.

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