Gemeinde Uetze erinnert an Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit
Die Gemeinde Uetze erinnert Hundebesitzer daran, dass vom 1. April bis zum 15. Juli in Wald und freier Landschaft Leinenzwang gilt. In dieser Zeit, der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, brauchen wildlebende Tiere nach Angaben der Gemeinde besonderen Schutz und Ruhe.
Gesetzlich geregelt ist der Leinenzwang im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung. Die Gemeinde bittet deshalb alle Hundehalter, ihre Tiere bis zum 15. Juli in der freien Natur nur angeleint zu führen. Von der Regelung profitieren vor allem Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz oder Lerche. Auch Rehkitze, Frischlinge oder junge Hasen sollen so geschützt werden.
Zur freien Landschaft zählen neben Waldflächen auch Wiesen, Felder und Bereiche an Gewässern, selbst wenn diese innerhalb bebauter Ortsteile liegen. Da viele freilebende Tiere auch Parks und Grünanlagen zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, bittet die Gemeinde darum, Hunde auch in innerörtlichen Bereichen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein.
Ausnahmen gelten für ausgebildete Blindenführhunde sowie für Hunde, die im Dienst eingesetzt werden, etwa durch Jagdberechtigte, Rettungsdienste, Polizei oder Zoll. Verstöße gegen den Leinenzwang stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.