Burgdorf

Stadt Burgdorf arbeitet an Mindestkriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächen

[BURGDORF]

Die Stadt Burgdorf informiert in einer aktuellen Mitteilung über den Stand der Erarbeitung eines Mindestkriterienkatalogs für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Diese Vorlage der Verwaltung dient als Bericht zur Fortschreibung und wurde unter Federführung der Stabsstelle Klimaschutz erstellt. Der Katalog soll als verbindliche Orientierung für die städtebauliche Bewertung und Planung solcher Anlagen im Stadtgebiet dienen.

Die Arbeiten am Kriterienkatalog folgen einem zweistufigen Prüfverfahren, das zunächst die von der Region Hannover entwickelten Kriterien umfasst. Die Region hat hierfür einen nicht rechtsverbindlichen Kriterienkatalog vorgelegt, der sogenannte „Gunstflächen“ in Form einer Karte ausweist. Diese Karte ist jedoch noch nicht endgültig fertiggestellt und wird lediglich als Orientierungshilfe verstanden. Die Kommunen sind aufgefordert, eigene oder ergänzende Kriterien zu definieren.

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Aufbauend auf den regionalen Vorgaben entwickelt die Stadt Burgdorf einen eigenen Kriterienkatalog. Dieser gliedert sich in ausschließende und abwägende Kriterien. Die Ausschlusskriterien umfassen flächenbezogene Aspekte wie Raumordnung, Bodenschutz, Natur- und Klimaschutz, landwirtschaftliche Belange sowie den Abstand zu Wohnnutzungen und Denkmälern. Zudem fließen gesellschaftsbezogene Kriterien wie die Bürgerinnenbeteiligung sowie bautechnische Anforderungen, beispielsweise zum Brandschutz, Blend- und Reflexionsschutz oder Rückbauverpflichtungen, in die Bewertung ein.

Ergänzend beinhaltet der Katalog Abwägungskriterien, die allerdings nicht kartographisch dargestellt werden, um keinen unmittelbaren Druck auf Flächeneigentümer zu erzeugen. Hierunter fallen Aspekte wie die Doppelnutzung von Flächen, Agri-Photovoltaik, die maximale Anlagengröße, ökologische Aufwertungen sowie regionale Wertschöpfung und die Gewerbesteuerpflicht der Betreibergesellschaft.

Der Katalog ist explizit als verwaltungsinterne Arbeits- und Abwägungsgrundlage ausgelegt. Eine prioritäre Flächenrangfolge wird dabei definiert, die vorab Dachflächen und bereits versiegelte Flächen sowie privilegierte Flächen gegenüber unberührten Freilandflächen bevorzugt. Die Ausarbeitung des Kriterienkatalogs erfolgt auf Grundlage eines Antrags der Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Aktuell sind noch Abstimmungen insbesondere mit der Region Hannover notwendig, vor allem hinsichtlich der noch nicht abschließend vorliegenden Gunstflächenkarte.

Der aktuelle Sachstand und weitere detaillierte Informationen sind in einer begleitenden Präsentation dargestellt. Die Verwaltung steht für Fragen und Anregungen über die Stabsstelle Klimaschutz zur Verfügung. Die Vorlage wurde im März 2026 erstellt und wird in den nächsten Monaten in verschiedenen Gremien und Ortsräten erörtert.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Bericht zum Stand des Photovoltaik-Freiflächen-Mindestkriterienkatalogs , Mitteilungsvorlage.

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