Burgdorf

Amtsgericht stellt Betrugsverfahren mit Auflagen ein

[BURGDORF]

Es wirkt wie ein Freispruch, ist es aber nicht wirklich: Amtsrichterin Stephanie Rohe stellte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft am heutigen Montag, 16. Februar 2026, das Verfahren gegen den 40-jährigen Burgdorfer Martin N. zwar ein, allerdings nur mit der Auflage, seine Verbindlichkeit in Höhe von 249 Euro innerhalb von sechs Monaten in Raten zu begleichen. Die Zahlungen haben an das Amtsgericht zu fließen, das bedient dann den Gläubiger. Das ist ein Pizza-Lieferdienst.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, er habe am 15. April 2025 Waren im Wert von 249 Euro bestellt und sich liefern lassen, obwohl er gewusst habe, diese nicht bezahlen zu können. Das Konto wies nachweislich zu diesem Zeitpunkt keine Deckung auf.

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„Ich habe vorher immer bezahlt“, sagte Martin N. gegenüber dem Gericht. „Ich hatte nie die Absicht, zu betrügen.“ Es habe seit geraumer Zeit finanzielle Probleme. Ein Unfall, der ihn an den Rollstuhl binde und ihm den Arbeitsplatz gekostet habe, sei die Ursache dafür. „Ich habe auch Kontakt mit dem Lieferservice aufgenommen, weil ich nicht zahlen konnte. Die Lebensgefährtin des Angeklagten bestätigte als Zeugin die wirtschaftliche Lage des Angeklagten.

Und doch: Richterin Stephanie Rohe warf dem Angeklagten vor, er habe sich der Täuschung schuldig gemacht, weil er gewusst habe, dass er die Ware nicht bezahlen konnte. „Sie haben Ware bestellt, ohne das Geld dafür zu haben“, warf sie ihm vor.

„Das war aber keine böse Absicht“, sagte Martin N.. „Das Geld reichte nicht, die Rechnung zu begleichen Ich erwartete schließlich immer Geld. Als Betrug sehe ich das nicht an.“

Martin N. muss nun in Sechs-Monats-Raten die 249 Euro zahlen. „Erst wenn die Schuld beglichen ist, wird das Verfahren endgültig eingestellt“, sagte in ihrem Schlusssatz Stephanie Rohe. Ansonsten sehen wir uns hier wieder.“

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