Lehrte

Nach Oktoberfestbesuch: 34-jähriger Lehrter muss 5000 Euro zahlen

[LEHRTE]

Der Besuch des Oktoberfestes 2024 im Lehrter Ortsteil Ahlten hat für den 34-jährigen Lehrter Christoph H. nun ein juristisches Nachspiel gehabt. Im Amtsgericht Lehrte stellte Richter Tobias Meier-Böke das Verfahren wegen Körperverletzung gegen den Angeklagten am gestrigen Donnerstag, 12. Februar 2026, nach § 153a der Strafprozessordnung zwar ein, zugleich wurde dem 34-Jährigen aber auferlegt, 5000 Euro an den Förderverein der Grundschule Ilten zu zahlen. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens. Eine Vorstrafe entsteht ihm dadurch nicht. 

Hintergrund des Verfahrens war der Vorfall in der Nacht zum 20. Oktober 2024. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Christoph H. gegen zwei Uhr morgens außerhalb des Festzeltes an der Straße Im Kleifeld den 24-jährigen Jörn H. geschlagen und getreten haben. Auch die Freundin des Geschlagenen sei vom Angeklagten an den Kopf geschlagen worden. Wenig später solle es zudem zu einer Massenschlägerei gekommen sein, an der der Angeklagte ebenfalls beteiligt gewesen sein soll.

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Nach rund zweistündiger Verhandlung regte das Gericht eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen an. Staatsanwältin Christiane Wotschke sowie der Angeklagte stimmten dem Vorschlag zu. Mehrere weiter geladene Zeugen mussten daraufhin nicht mehr vernommen werden.

§ 153a der Strafprozessordnung sieht vor, dass ein Verfahren mit Zustimmung der Beteiligten vorläufig eingestellt werden kann, wenn Auflagen und Weisungen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Dazu gehört unter anderem die Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse. Mit der Erfüllung der Auflage gilt das Verfahren endgültig als eingestellt.

Christoph H. bezog zu der Anklage Stellung: „Ich bin beleidigt, angefasst und wenig später bei der Massenschlägerei, ich wollte schlichten, geschlagen und getreten worden.“ Er räumte ein, dass er getrunken hätte, im Blut wurden 1,58 Promille Alkohol festgestellt.

Jörn H. sagte aus, er habe dem Angeklagten lediglich freundschaftlich die Hände auf die Schultern gelegt, der aber auf ihn, Jörn H., losgegangen sei und zugeschlagen habe. „Er war nicht zu stoppen.“ Schließlich sei die Polizei alarmiert worden. Jörn H. sagte aus, er sei in dieser Nacht noch mit dem Rettungswagen in die Klinik nach Großburgwedel  gefahren worden. Christopher H. sei vor der Polizei geflüchtet, sie habe ihn aber eingeholt und festgenommen. Auch die Freundin von Jörn H. sagte aus, sie sei vom Angeklagten an den Kopf geschlagen worden. Jörn H. sei ebenfalls vom Angeklagten geschlagen und am Boden liegend getreten worden.

Letztlich schlug Richter Tobias Meier-Böke die Einstellung des Verfahrens nach § 153 a der Strafprozessordnung vor. Christopher H. muss nun innerhalb von sechs Monaten die festgesetzten 5000 Euro zahlen. Schadenersatzforderungen beziehungsweise Schmerzensgeldforderungen bleiben davon unberührt. So hatte Jörn H. seine beschädigte Brille aufgeführt, und auf Nachfrage von Christian Borchers, Rechtsanwalt des Angeklagten, durchblicken lassen, dass er, Jörn H., Schmerzensgeld einfordern würde.

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