Staatsanwaltschaft klagt wegen Betruges an – plädiert aber am Ende für Freispruch

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Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hatte den Uetzer Romano S. des Betruges und der Täuschung angeklagt, plädierte jedoch am Ende am heutigen Montag, 9. Februar 2026, vor dem Amtsgericht Burgdorf für Freispruch. Eine Straftat liege nicht vor, erklärte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. „Es gab wohl Fehler zwischen der Arbeitsagentur und dem Arbeitgeber des Angeklagten“, sagte die Staatsanwältin. Verteidiger Carsten Wenzel aus Wenigerode schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Freispruch an.
Dem 1993 geborenen Uetzer war vorgeworfen worden, er hätte gleichzeitig Arbeitslohn und Arbeitslosengeld vom 1. Januar bis 8. Juni 2023 bezahlt bekommen, und das unrechtmäßig angenommen. Richterin Stephanie Rohde stellte nach der Beweisaufnahme aber fest, dass sich der Angeklagte nicht des Betruges und auch nicht der Täuschung schuldig gemacht habe.
Was war geschehen? Romano S. bekam zum 31. Dezember 2022 die Kündigung, war damit ab dem 1. Januar 2023 arbeitslos. Der Uetzer beantragte beim Jobcenter Arbeitslosengeld, und das wurde bewilligt und ausgezahlt. Zudem legte Romania S. beim Arbeitsgericht Einspruch gegen die Kündigung ein, und dem wurde zum 8. Juni 2023 stattgegeben, und rückwirkend zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Inzwischen hatte Romano S. 7905 Euro Arbeitslosengeld bekommen, und der Arbeitgeber musste den Lohn von Januar an rückwirkend an ihn zahlen. Wie das Gericht heute feststellte, hat es offenkundig zwischen Jobcenter und Arbeitgeber diesbezüglich Kommunikationslücken gegeben. Der Angeklagte räumte die Überzahlung an ihn ein, und zahlt inzwischen den Betrag zurück.
Dementsprechend sprach Richterin Stephanie Rohde ihr Urteil: „Freispruch von der Anklage des Betruges, es ist keine Täuschungsabsicht des Angeklagten festzustellen.“