Burgdorf

Kommunalaufsicht bestätigt rechtmäßige Anhörung im Bebauungsplan Kapellenweg

[BURGDORF]

Die Stadt Burgdorf legt den politischen Gremien eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Mängelrüge gegen den Bebauungsplan „Kapellenweg“ in Otze vor. Es handelt sich um eine Beschlussvorlage der Verwaltung, die im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau, im Verwaltungsausschuss sowie im Rat behandelt werden soll. Anlass ist die Geltendmachung von Verstößen gegen Vorschriften des Baugesetzbuchs und gegen Verfahrensvorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes.

Die Kommunalaufsicht hat sich in ihrer Stellungnahme vom 4. Dezember 2025 ausschließlich auf die kommunalrechtliche Prüfung konzentriert. Die Frage, ob die Satzung ordnungsgemäß zustande gekommen ist, stand im Fokus. Die baurechtlichen Fragestellungen bleiben von der Stadt Burgdorf selbst zu bewerten. Grundlage für die Bewertung war insbesondere die Anhörung des Ortsrates Otze, die rechtzeitig und ordnungsgemäß vor den Entscheidungen des Verwaltungsausschusses und des Rates erfolgt sei. Die Anhörungen fanden am 23. September 2021, 12. Mai 2022 und 23. November 2023 statt, wobei die Sitzung am 22. August 2023 wegen fehlender Beschlussfähigkeit des Ortsrates keinen Einfluss hatte. Die Beschlussfassung des Bebauungsplans erfolgte am 14. Dezember 2023, dessen Inkrafttreten am 18. April 2024 dokumentiert ist.

Die Prüfung der Kommunalaufsicht ergab, dass die Beteiligung des Ortsrates somit rechtzeitig erfolgt ist. Die rechtliche Auslegung des Begriffs „rechtzeitig“ wurde im Lichte des Gesetzeszwecks bewertet. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Ergebnisse der Ortsratsanhörung vor der abschließenden Meinungsbildung in Fachausschüssen und im Rat vorliegen müssen, was im vorliegenden Fall eingehalten wurde. Eine voreilige Anhörung vor einer Beratung durch die Fachausschüsse wird vom Gesetzgeber und einschlägigen Kommentaren abgelehnt, um die Wirksamkeit der Beteiligung zu sichern.

Die Verwaltung hatte im Vorfeld eine Stellungnahme erstellt, um die Mängelrüge zurückzuweisen, die am 4. April 2025 fristgerecht geltend gemacht wurde. Die Kommunalaufsicht stützt in ihrer Antwort die Auffassung der Verwaltung, dass die Verfahrensvorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes eingehalten wurden. Die baurechtlichen Aspekte sind von der Stadt eigenständig zu klären. Die Angelegenheit wird in den Gremien Stadtentwicklungsausschuss am Montag, 19. Januar, Verwaltungsausschuss am Montag, 27. Januar, sowie im Rat am Donnerstag, 19. März 2026 weiterverfolgt.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anlage – Stellungnahme der Kommunalaufsicht, Mitteilungsvorlage.

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