Burgdorf

30-Millionen-Projekt: Burgdorf ringt um Zukunft der Rathäuser

[BURGDORF]

Im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am heutigen Dienstag, 2. Dezember 2025, im Ratssaal des Burgdorfer Schlosses nahm die Zukunft der Burgdorfer Rathäuser ein großes Thema ein. Am Ende wurde deutlich: Das nächste Großprojekt steht vor der Tür. Mit mindestens 30 Millionen Euro ist zu rechnen, wie die Zahlen aus der Stadtverwaltung zeigten. Fünf verschiedene Optionen zeigte die Stadtverwaltung exemplarisch auf. „Eines muss allen klar sein: Die einzige Option, die wir nicht haben, ist nichts zu machen“, betonte Patricia-Diana Könecke aus der Abteilung Gebäudewirtschaft der Stadt Burgdorf. Ein zu großer Investitionsstau habe sich aufgebaut.

Für die Politiker des Ausschusses heißt es nun, sich mit diesen Optionen auseinanderzusetzen. „Wir haben viel vor der Brust“, leitete Patricia-Diana Köneke ein. Vor fast genau fünf Jahren wurde die Planung für das Rathaus I dargestellt, dessen Sanierung Anfang 2027 fertig sein soll und mit nunmehr gut 8,3 Millionen Euro veranschlagt wird. „Drei Millionen standen damals im Raum. Es gab eine Verdreifachung der Kosten“, monierte Klaus Köneke (CDU). „Das Rathaus I ist voll in die Hose gegangen. Das haben wir uns nicht erträumen lassen, eine solche Baustelle zu haben“, unterstrich er. Hinsichtlich der geplanten Kosten wollte er daher konkrete Zahlen haben.

Diese aber konnte die Stadtverwaltung nicht liefern. Vielmehr gehe es darum, eine Richtungsentscheidung zu haben, erklärte Stefan Breitmoser, Leiter der Abteilung Gebäudewirtschaft. Es gehe weniger um die Details, sondern mehr um die Entscheidung zwischen den Optionen, die im Raum stehen.

Diese stellen sich wie folgt dar: Option 1 bedeutet, die bisherigen Standorte beizubehalten und die Rathäuser II wie auch das Kutscherhaus zu sanieren und das Rathaus III zu ertüchtigen. Hierbei sei eine Interimslösung nötig, wenn das Rathaus II und Kutscherhaus saniert werden, erklärte Patricia-Diana Köneke. „2 Millionen Euro veranschlagt die Stadt hierfür.“

Option 2 wäre die Unterbringung der Verwaltung in der alten Realschule/IGS in der Straße Vor dem Celler Tor. Nachteil hier: Es würde ein großer Teil der Kosten auf einmal anstehen und auch die Mitarbeiter würden zum Teil weit voneinander entfernt voneinander arbeiten.

Drei Möglichkeiten wurden bei der Option 3 unter dem Stichwort „Neubau als Erweiterung Rathaus III“ aufgezeigt. Die Variante 3a mit einem kleinen Anbau am Rathaus III, was die Interimslösung bei der Sanierung von Rathaus II und Kutscherhaus obsolet machen würde. Die Variante 3b würde einen größeren Neubau am Rathaus III vorsehen, wodurch nach Abschluss das Rathaus II und Kutscherhaus nicht mehr benötigt würden, und schließlich die Variante 3c, die einen so großen Anbau vorsieht, dass Rathaus II, das Kutscherhaus wie aber auch die Anmietungen von Rathaus IV und V und in der Schlossstraße nicht mehr gebraucht werden.

Bei Option 3c könnte der Zeitrahmen am besten gestreckt und auch noch Richtungsänderungen vorgenommen werden, wie Stefan Breitmoser ausführte. Es würde ein „Rathaus-Campus“, bestehend aus dem historischen Rathaus I und dem Rathaus III mit Anbau, entstehen. Möglichst alle Mitarbeiter würden dann in Rathaus III, das in allen Fällen einer Sanierung unterzogen werden soll, und dem Anbau arbeiten. Zudem sei eine Barrierefreiheit hier am besten umsetzbar. Wie bei der Option 3b würde es aber bedeuten, dass das Rathaus II leergezogen wird. Fraglich sei hier eine mögliche Nachnutzung. „Bei allen Optionen haben wir nach Abschluss Gebäude über“, so Stefan Breitmoser. Sei es das Rathaus II oder die alte Realschule.

„Der Campus-Gedanke ist, denke ich, schon ein guter, um Mitarbeiter zusammenzuhalten, nicht über die Stadt zu verteilen. Es gibt hierbei nicht nur kurze Wege, sondern auch kurze Abstimmungsmöglichkeiten“, betonte er. Für die Politik hatte er die Frage: „Wo wollen wir hin?“

Matthias Paul (SPD) warf ein, wie es mit einer Variante 3d – mit den vorhandenen Anmietungen statt ohne diese – aussehen würde.

Oliver Sieke (CDU) fragte nach den fiktiven Mieteinnahmen, die mit den übrig gebliebenen Gebäuden erzielt werden könnten. Auch brachte er die Option 4 ein: einen kompletten Neubau, nur mit dem historischen Rathaus I als weiteres Rathaus. „Für 30 Millionen bekomme ich etwas, was etwas größer ist als unser aktueller Bauhof“, unterstrich er. In diesem sei dann modernes Arbeiten mit Technik auf dem neuesten Stand möglich.

Simone Heller (Bündnis 90/Die Grünen) warf ein: „Wer soll denn Landratsvilla und Kutscherhaus kaufen, zumal diese unter Denkmalschutz stehen.“ Das Rathaus III könnte aus ihrer Sicht „am ehesten weg“. Michael Fleischmann (parteilos) fragte nach der Finanzierung. Er schlug auch eine Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) vor, statt neue Schulden aufzunehmen, von denen die Stadt bereits genügend hätte. Breitmoser erwiderte: Beim Anbau am Rathaus III sei diese denkbar, bei den Sanierungen dagegen nicht. Die aufgeführten Kostenerwartungen sollten auch lediglich aufzeigen, dass alle Varianten in einem Korridor von 10 Prozent Unterschied liegen und damit nah beieinander.

„Wie man es finanziert, war nicht Gegenstand der Betrachtung“, erklärte er. Was die Nachnutzung der bisherigen städtischen Gebäude angeht, beschäftigte dagegen Peter Taubald (Bündnis 90/Die Grünen).

Hinsichtlich des Umsetzungszeitrahmens erklärte Stefan Breitmoser, dass es absichtlich kein Fertigstellungsdatum gebe, sondern nur große Umsetzungszeiträume, denn es können auch Abhängigkeiten beispielsweise zu bestehenden Mietverträgen wie beim Rathaus IV und V geben. „Option 3 kann sich über einen langen Zeitraum strecken“, betonte er.

„Wir müssen die Sicherheit haben, dass es einigermaßen passig ist“, ließ Klaus Köneke zum angezeigten Kostengerüst wissen.

Auch der Bauamtsleiter Lothar Brunke stellte sich auf die Seite von Variante 3c. Diese sei die bessere Variante und „keine so schlechte Lösung“. Zu bedenken gab die Verwaltung einen Neubau an anderer Stelle, was mit hohen zeitlichen Aufwendungen wie dem Finden einer Fläche, Flächennutzungs- und Bauleitplanung und Ausschreibungsprozessen einhergehen würde. Die Burgdorfer Politiker werden die Ausführungen nun in die Beratungen aufnehmen. Es ist mit Sicherheit ein Thema, das Burgdorf die nächsten Jahre beschäftigen wird.

Bebauungspläne in Otze: Ausbau trotz möglicher Windenergie-Konkurrenz

Der Ausschuss hat zudem empfohlen, die vom Ortsrat Otze beschlossenen Bebauungspläne „Sieen Meerfeld“ und „Nordwestlich des Lehmkuhlenweges“ auch dem Stadtrat zur Zustimmung vorzuschlagen. Im Mittelpunkt stand dabei vor allem die Konkurrenzlage zwischen geplanter Windenergie im Osten Otzes und einer möglichen Erweiterung der Wohnbebauung in Otze. „Wenn ich es richtig verstehe: Wenn wir das hier so beschließen, wird nicht eine Windmühle weniger gebaut, aber wenn wir es ablehnen, dann kann es sein, dass die Entwicklung Otzes beeinträchtigt wird?“, fragte Oliver Sieke die Verwaltung und erhielt mit einem kurzen „Ja“ die Bestätigung. Daher stimmten die Ausschussmitglieder mit Ausnahme der Grünen für die Bebauungspläne. Die Grünen sehen bei diesem Beschluss einen Nachteil für zukünftige Investoren, wenn diesen eventuell Abschaltzeiten vorgeschrieben werden und sich ein Investment nicht mehr lohnt.

Bebauungsplan Kapellenweg: Mängelrüge soll von Kommunalaufsicht geprüft werden

Ebenfalls in Otze steht weiterhin der Bebauungsplan „Bebauungsplan Nr. 5-14 Kapellenweg in Otze“ zur Diskussion. Hierzu gab es eine Mängelrüge. Nachdem geklärt worden war, dass die Stadt, respektive der Stadtrat, hierfür zuständig ist, entbrannte die Diskussion, wie damit umzugehen sei. Am Ende einigte sich der Ausschuss auf die Empfehlung, dass der Stadtrat entscheiden möge, den Fall der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorzulegen.

Nach dem Aufstellungsbeschluss gab es eine inhaltliche wie auch formale Rüge, die die Stadt als unbegründet ansieht und eine entsprechende Ablehnung der Mängelrüge vorschlug. „Es kann aber immer noch sein, dass ein Gericht ein oder zwei Punkte moniert“, erklärte Jan-Hinrich Brinkmann aus der Stadtverwaltung. Auch wenn nicht sicher ist, ob die Kommunalaufsicht, in diesem Fall die Region Hannover, die inhaltlichen Dinge unter die Lupe nimmt und nicht nur den formalen Ablauf begutachtet, waren die Ausschussmitglieder mehrheitlich der Meinung, in diesem Fall eine externe Betrachtung der Lage vornehmen zu lassen.

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