Kfz-Versicherung – was bei einem Wechsel zu beachten ist
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Ende November haben viele Autofahrer die Möglichkeit, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen. In diesem Jahr ist das Interesse, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, besonders hoch. Hintergrund sind deutlich teurer werdende Autoversicherungen. Dieses Jahr fällt der übliche Stichtag auf einen Samstag. Deshalb verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag, dem 2. Dezember 2025. Aber keine Sorge: Oft sind die Kündigungsfristen flexibel oder es gelten andere Maßstäbe. Unter anderem auf den Eingang des Erhöhungsschreibens kommt es an.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Fristen richtig nutzen
Der 30. November gilt nur für Versicherungsverträge, die genau das Kalenderjahr abdecken. Viele Verträge haben jedoch eine sogenannte „unterjährige Hauptfälligkeit“. Wenn beispielsweise ein Vertrag am 1. Juli beginnt, läuft er bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres und muss bis Ende Mai gekündigt werden. Viele Versicherte bemerken jedoch erst, dass sie einen solchen Vertrag haben, wenn der Versicherer ihre Kündigung zum 1. Januar ablehnt.
Bei einer Beitragserhöhung haben die Versicherten ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Dieses beginnt mit dem Erhalt des Erhöhungsschreibens. Da viele Verbraucher das Schreiben im Laufe des Novembers erhalten, ist der 30. November oder wie in diesem Jahr der 2. Dezember für sie nicht bindend. Wer also am 20. November die Erhöhungsmitteilung erhält, hat bis zum 20. Dezember Zeit, seine Kündigung beim Versicherer einzureichen. Entscheidend ist das Eingangsdatum beim Kunden, nicht das Datum, das der Versicherer auf den Brief schreibt. Wer zu einer günstigen Kfz-Versicherung wechseln möchte, hat daher oft ein paar Tage mehr Zeit, sich mit Detailfragen zu beschäftigen.
Spartipps für Autofahrer: Versicherungskosten senken
Nicht nur ein Wechsel des Anbieters kann Autofahrern helfen, Kosten zu sparen. Schon bei der Wahl des Fahrzeugmodells bestehen Einsparungspotenziale, denn manche Modelle sind von Grund auf günstiger in der Versicherung. Fahrzeuge, die statistisch seltener in Unfälle verwickelt sind, erhalten oft eine niedrigere Typklasse. Diese Typklassen lassen sich online beim Gesamtverband der Versicherer einsehen.
Für Besitzer eines Fahrzeugs gibt es weitere Sparoptionen: die Reduktion des Fahrerkreises, die Verringerung der jährlichen Fahrleistung oder die Wahl einer Werkstattbindung. All diese Maßnahmen können die Versicherungskosten merklich reduzieren. Zudem bieten Versicherer unterschiedliche Zahlungsintervalle an. Die Zahlung des gesamten Jahresbeitrags im Voraus ist meist günstiger als monatliche oder quartalsweise Zahlungen und kann bis zu fünf Prozent der Versicherungsprämie sparen.
Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherungen: Was Autofahrer wissen sollten
Jeder, der mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Sie deckt Schäden ab, die anderen Verkehrsteilnehmern oder deren Eigentum zugefügt werden. Schäden am eigenen Fahrzeug sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch nicht abgedeckt. Für solche Fälle ist eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll. Eine Teilkaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Auto auf, die durch bestimmte Ereignisse wie Kollisionen mit Haarwild, Glasbruch, Fahrzeugdiebstahl oder Unwetter entstehen. Eine Vollkaskoversicherung bietet zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug, die man selbst verursacht hat.
Sowohl bei der Teilkasko als auch bei der Vollkasko kann man die Kosten durch eine höhere Selbstbeteiligung senken. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bei der Teilkasko und 300 Euro bei der Vollkasko wird oft empfohlen. Mit einer höheren Selbstbeteiligung verringern sich die Versicherungsbeiträge.