Gemeinde Uetze appelliert an Hundebesitzer: Sauberkeit auf öffentlichen Flächen gewährleisten
UETZE
Die Gemeinde Uetze appelliert an alle Hundebesitzer, ihre Verantwortung wahrzunehmen und öffentliche Flächen sauber zu halten. Die Gemeinde Uetze teilt mit, dass in letzter Zeit vermehrt Beschwerden beim Ordnungsamt und der Umweltsachbearbeitung eingegangen sind, da Hundekot häufig auf Gehwegen, Parks und Spielplätzen liegen bleibt. Die Gemeinde betont, dass die Mehrheit der Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß beseitigt und die bereitgestellten Kotbeutelspender an Parkanlagen rege genutzt werden.
Die rechtliche Grundlage bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Straßenreinigungssatzung. Demnach sind Hundebesitzer verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde auf allen öffentlichen Flächen zu entfernen. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet werden. In besonders schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen drohen noch höhere Strafen. Zeugen können Ordnungswidrigkeiten dem Ordnungsamt melden, wodurch auch zivilrechtliche Anzeigen möglich sind.
Neben der rechtlichen Verpflichtung weist die Gemeinde darauf hin, dass es auch eine moralische Verantwortung gibt, den öffentlichen Raum sauber zu halten. Der respektvolle Umgang mit den Hinterlassenschaften des eigenen Hundes trägt maßgeblich zu einem harmonischen Miteinander in der Gemeinde bei und verhindert Geruchsbelästigung sowie unhygienische Zustände.
Jürgen Burdack, zuständiger Sachbearbeiter für Umwelt- und Klimaschutz in Uetze, betont: "Wir möchten dieses Problem nicht nur aufgreifen, sondern gemeinsam mit den Betroffenen positive Impulse setzen und an einer Lösung arbeiten. Niemand wünscht sich solche Verunreinigungen vor der eigenen Haustür. Die Kotbeutelspender können leider nicht an betroffenen Straßenzügen angebracht werden, da dadurch die Frequentierung und Urinbelastung steigt. Daher wird gezielt auf Streuobstwiesen und Parkanlagen verwiesen. Wir appellieren an alle Hundebesitzer, dieser Pflicht gewissenhaft nachzukommen. Niemand möchte auf dem Gehweg oder in Grünflächen in Hundekot treten - und erst recht nicht unsere Kinder auf Spielplätzen. Kot ist durch die hohe Anzahl an Keimen eine Infektionsquelle, durch die im Zweifel eine immungeschwächte Person unbedacht gefährdet wird. Wichtig ist zudem, die gefüllten Tüten auch in die öffentlichen Mülleimer zu entsorgen und nicht einfach an den Wegesrand zu werfen. Temporär kann es sein, dass wir an Problemstellen unsere Kontrollintervalle erhöhen müssen."
Er appelliert an alle Hundebesitzer, die Kotbeutel zu nutzen und diese auch ordnungsgemäß in den Mülleimern zu entsorgen. Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren an vielen Stellen Mülleimer und Kotbeutelspender aufgestellt, die regelmäßig geleert werden. Es sei entscheidend, dass diese Angebote auch genutzt werden, um die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
Für Fragen stehen die Umweltsachbearbeiter Jürgen Burdack, Telefon 05173/970-266, und Herr Breuksch, Telefon 05173/970-255, zur Verfügung. Sie sind auch per Mail an strasse-und-umwelt(at)uetze.de erreichbar. Problemstellen können über das Meldesystem auf der Webseite der Gemeinde unter www.uetze.de gemeldet werden.