Vortrag und Beratung über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
ALTWARMBüCHEN
Durch Unfall, Krankheit oder Alter kann man plötzlich seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln. Auch der Ehepartner oder die Kinder können ohne Vollmachten die eigenen Interessen nicht durchsetzen. Von daher sollte man mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung rechtzeitig vorsorgen.
Iris Reschke von dem Betreuungsverein der AWO Region Hannover informiert in einem Vortrag über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung darüber, was man beachten muss und welche Unterschiede es zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung gibt.
Die Veranstaltung findet am 30. Oktober 2024 um 18 Uhr im großen Ratssaal im Rathaus der Gemeinde Isernhagen, Bothfelder Straße 29 in Altwarmbüchen, statt und ist kostenfrei.
Bereits am Dienstag, 29. Oktober 2024, berät zudem die Betreuungsstelle der Region Hannover von 14.30 bis 16.30 Uhr in der Begegnungsstätte Altwarmbüchen, An der Riehe 32, über die privatrechtliche Vorsorge durch Vollmachtserteilung und die Möglichkeiten einer Betreuungsverfügung. Um telefonische Anmeldung unter 0511/616-23540 wird hierzu gebeten.