Burgdorf
Dienstag, 24.09.2024 - 09:30 Uhr

"Fliegender Händler" klaut 86-jährigem Senior an der Haustür die Armbanduhr

Aufn.:

BURGDORF

Am gestrigen Montag, 23. September 2024, gegen 16:15 Uhr öffnete ein 86-jähriger Burgdorfer in der Blücherstraße einer männlichen Person die Tür, die vorgab, alte Nähmaschinen, Schallplatten und Bücher kaufen zu wollen. Beiläufig bekundete die Person Interesse an der goldenen Armbanduhr, die der Senior trug. Bei der Begutachtung der Uhr nahm der "fliegende Händler" diese plötzlich an sich und verschwand.

 

Aufgrund einer nur sehr vagen Beschreibung konnte die Person später von der Polizei nicht mehr festgestellt werden.

 

Zeugen, die Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Sachverhalt gemacht haben oder Hinweise auf den bislang unbekannten Täter geben können, werden gebeten, sich unter 05136/8861-4115 mit der Polizei Burgdorf in Verbindung zu setzen.

 

Diebstahl, das Anbieten von spontanen Handwerkerleistungen oder vermeintlichen Schnäppchen, um eine Unterschrift unter einem Vertrag zu erhalten, ist zumeist das Ziel von Betrügern an der Haustür. Mit den richtigen Tipps und dem nötigen Wissen kann man sich jedoch schützen. Die Polizei gibt hierzu folgende Hinweise:

  • Schauen Sie sich unbekannte Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durch das Fenster genau an. Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
  • Seien Sie vorsichtig bei Fremden: Lassen Sie Fremde nur in die Wohnung, wenn Sie sich sicher sind, um wen und welches Anliegen es sich handelt (Firmenausweis, Ausweis oder Gewerbeschein zeigen lassen, Rückruf beim Auftraggeber/Unternehmen etc.). Im Zweifel bestellen Sie diese unbekannte Person zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
  • Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
  • Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten.
  • Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an.
  • Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie „Geldwechsler“ oder „Falschgeld-Prüfer“ ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei.
  • Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Das gleiche gilt für vermeintliche Vertreter der Stadtwerke.
  • Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung.
  • Geben Sie keine Unterschrift für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen.
  • Generell gilt: Suchen Sie für einen Rückruf bei Auftraggeber/Unternehmen/Behörde immer selbst die Telefonnummer heraus und wählen Sie die Nummer selbst.

 

Weitere Informationen sind unter Opens external link in new windowdiesem Link zu finden.