Trickdiebstähle in Ehlershausen und der Burgdorfer Südstadt
BURGDORF/EHLERSHAUSEN
Am gestrigen Dienstag, 10. September 2024, kam es in Ehlershausen und der Burgdorfer Südstadt jeweils zu Trickdiebstählen, bei denen sich Unbekannte unter einem Vorwand Zutritt zu den Wohnhäusern der Geschädigten verschafften und im Anschluss unbemerkt mehrere Schmuckgegenstände entwendeten.
Wie die Polizei mitteilt, behauptetet in Ehlershausen ein etwa 40-jähriger Mann in der Ramlinger Straße gegen 15 Uhr, er müsse als Mitarbeiter der Stadt im Haus Leitungen überprüfen. Der 83-jährige Bewohner ließ sich ablenken, was der Täter nutzte, um unbemerkt nach Wertgegenständen zu suchen, ehe er sich unerkannt entfernte. Der Geschädigte stellte erst im Nachhinein fest, dass der Täter Schmuckgegenstände von bislang unbekanntem Wert entwendet hatte. Bei dem Unbekannten soll es sich um einen schlanken Mann gehandelt haben, der hochdeutsch sprach, etwa 1,78 Meter groß gewesen sein soll und dunkle Bekleidung, eine Schirmmütze und Handschuhe getragen haben soll.
Am selben Tag behauptete ein unbekannter Mann gegenüber einem lebensälteren Ehepaar in der Mozartstraße in Burgdorf etwa um 11.30 Uhr, er wolle Schallplatten und Bücher kaufen, weshalb ihm Zutritt zum Wohnhaus gewährt wurde. Auch hier nutzte der Täter die zwischenzeitliche Abwesenheit der Geschädigten aus, durchsuchte Schränke und entwendete unbemerkt eine Münzsammlung und Schmuckgegenstände im Wert von insgesamt etwa 1.600 Euro, ehe er sich unerkannt entfernte. In diesem Fall wird der Täter als etwa 35 Jahre alter Mann mit muskulöser Statur und kurzen dunkelblonden Haaren beschrieben. Er soll etwa 1,75 Meter groß sein, hochdeutsch gesprochen und einen gelben Pullover getragen haben.
Die Polizei rät daher:
- Schauen Sie sich unbekannte Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durch das Fenster genau an. Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
- Seien Sie vorsichtig bei Fremden: Lassen Sie Fremde nur in die Wohnung, wenn Sie sich sicher sind, um wen und welches Anliegen es sich handelt (Firmenausweis, Ausweis oder Gewerbeschein zeigen lassen, Rückruf beim Auftraggeber/Unternehmen etc.). Im Zweifel bestellen Sie diese unbekannte Person zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
- Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe.
- Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten.
- Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an.
- Denken Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken Ihnen nie „Geldwechsler“ oder „Falschgeld-Prüfer“ ins Haus. Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die Polizei.
- Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Das gleiche gilt für vermeintliche Vertreter der Stadtwerke.
- Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen Zahlung.
- Geben Sie keine Unterschrift für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen.
Generell gilt: Suchen Sie für einen Rückruf bei Auftraggeber/Unternehmen/Behörde immer selbst die Telefonnummer heraus und wählen Sie die Nummer selbst.
Weitere Informationen sind unter diesem Link zu finden.