Klimaanpassung: Noch 160.000 Euro für Sportvereine im Fördertopf
REGION
Sportvereine, die sich fit für den Klimawandel machen wollen, sollten jetzt die Gelegenheit nutzen: Über die Förderrichtlinie "Klimafolgenanpassung" der Region Hannover stehen nur noch bis Jahresende rund 160.000 Euro bereit. Die Fördersumme je Projekt beträgt mindestens 5.000 und maximal 50.000 Euro.
Die Regionsverwaltung hat 2024 bereits 340.000 Euro für insgesamt 13 Sportvereine bewilligt. Zu den Vereinen gehört beispielsweise der SV Uetze 1908, der seine automatisierte Bewässerungsanlage schon fertiggestellt hat und hierfür einen Zuschuss von rund 20.000 Euro erhält.
Die Region unterstützt alle Maßnahmen, die die Auswirkungen des Klimawandels dauerhaft abmildern. Dazu gehören auch Entsiegelung und Begrünung von Flächen oder der Hochwasserschutz. Das Förderprogramm zur Klimafolgenanpassung wurde im Frühjahr auf Sportvereine ausgeweitet, dafür hatte die Region einmalig zusätzlich 500.000 Euro hierfür bereitgestellt.
Antragsberechtigt sind alle eingetragenen Sportvereine, die dem Stadtsportbund Hannover oder dem Regionssportbund Hannover angehören. Voraussetzung für eine Unterstützung durch die Region ist, dass nach Möglichkeit auch bestehende Fördermöglichkeiten auf Bundes- oder Landesebene genutzt werden, wodurch sich die Förderquote auf bis zu 90 Prozent erhöhen kann.
Weitere Informationen gibt es bei den Sportbünden und bei der Region Hannover per Mail an klimaanpassung(at)region-hannover.de oder auf www.hannover.de/klimaanpassungsrichtlinie-region. Dort stehen die Förderrichtlinie, das Antragsformular und eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten sowie ein Fahrplan für Sportvereine bereit.
Förderfristen des LandesSportBundes
Die Förderung der Region lässt sich mit der Sportstättenbauförderung des LandesSportBundes Niedersachsen (LSB) kombinieren. Allerdings drängt die Zeit: Für Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 25.000 Euro muss der Antrag auf Sportstättenbauförderung beim LSB bis spätestens 15. September 2024 gestellt werden. Für Maßnahmen unter 25.000 Euro gilt eine Frist bis zum 15. November 2024. Alle Informationen zur Richtlinie gibt es unter diesem Link.