Pflicht und Kür: Das betriebliche Energiemanagement
BURGDORF
Seit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) im November 2023 sind Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) in den vergangenen drei Kalenderjahren dazu verpflichtet, ein Energie- (EnMS) oder Umweltmanagementsystem (UMS) einzuführen. Auch Unternehmen, die bisher nicht verpflichtet sind, ein EnMS oder UMS einzuführen, sollten dies in Betracht ziehen - sie profitieren jetzt noch vom "First mover advantage", erklärt die Burgdorfer Stadtverwaltung.
Im Rahmen der kostenfreien Online-Veranstaltung der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) am Donnerstag, 12. September 2024, von 9 bis 11 Uhr, wird das betriebliche Energiemanagement nach ISO 50001 vorgestellt und aufgezeigt, wie sich durch ein solches der Energieverbrauch reduzieren und Effizienzpotenziale optimal nutzen lassen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich. Diese ist unter diesem Link möglich.