Uetze
Montag, 08.07.2024 - 14:59 Uhr

Schadensmeldungen zu Straßenschäden im Gemeindegebiet

UETZE

Wie die Gemeinde Uetze am heutigen Montag mitteilt, die Mitarbeiter des zuständigen Fachteams der Gemeinde seit Beginn des Frühjahrs daran, Straßenschäden, die über den Winter entstanden sind, oder solche, die bereits vorhanden waren und deren Zustand sich verschlechtert hat, zu reparieren und im Rahmen der Straßenunterhaltung für Sicherheit auf den Gemeindestraßen zu sorgen. 

 

Seit vergangenem Jahr können die Mitarbeiter hierfür auch wieder auf einen Rahmenvertragspartner (Firma Saatmann) zurückgreifen, sodass Aufträge schnell und unkompliziert vergeben und von den beauftragten Unternehmen in ihre Arbeitsplanung aufgenommen werden können. 

 

Wichtig ist bei dieser Arbeit vor allem, dass die Schäden aufgrund der von ihnen ausgehenden Verkehrsgefährdung priorisiert werden. So kommt es dazu, dass teilweise nach einer Schadenmeldung ein längerer Zeitraum vergeht, bis die Reparatur erfolgen kann, weil Schäden, von denen größere Gefahren ausgehen, vorgezogen werden. 

 

"Die zuständigen Mitarbeiter setzen im Rahmen ihrer Kapazitäten jedoch alles daran, alle Schäden zu beseitigen", erklärt die Gemeindeverwaltung.

 

Aktuell sei die Aufnahme der größten Gefahrenstellen durch die beauftragte Firma abgeschlossen und die Arbeitsbereiche sind bereits markiert. In den kommenden Wochen erfolgt die Reparatur der Stellen. 

 

"Sobald ein neuer Schaden auftritt, wird dieser entweder an Firma Saatmann weiter gemeldet oder der Bauhof beauftragt, um schnellstmöglich reagieren zu können", so die Gemeinde Uetze.

 

Größere Aufträge, von denen keine direkte Gefahr ausgeht, werden gesammelt und dann zur Abarbeitung an Firma Saatmann vergeben. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Ausbesserung von Gehweganlagen, die möglichst effizient abgearbeitet werden sollen. 

 

Die Mitarbeiter des Teams Bauleitplanung, Straßen und Umwelt freuen sich vor allem über das größtenteils wohlwollende Feedback der Uetzer Bürger, dass sie nach einer durch sie durchgeführten Schadenmeldung und der Rückmeldung und Abarbeitung an die Gemeindemitarbeiter geben.