Stadt weist auf die Grabpflege auf den Burgdorfer Friedhöfen hin
BURGDORF
Anfang Mai 2024 wurde mit der Grabmalkontrolle auf den Burgdorfer Friedhöfen begonnen. Aber nicht nur die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen müssen in einem guten und verkehrssicheren Zustand sein. Auch die Bepflanzung auf den Grabstätten muss gepflegt werden. Zuständig für die Pflege sind die Angehörigen beziehungsweise die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte - sofern es sich nicht um eines der pflegefreien Angebote auf den städtischen Friedhöfen handelt.
Besonders die Witterungsverhältnisse, speziell die Regenzeit im Dezember des vergangenen Jahres und im Frühjahr 2024 sowie die trockenen Sommermonate, machen die Grabpflege nicht einfach. Verwelkte Blumen sind regelmäßig von den Gräbern abzuräumen. Die Bepflanzung ist zu wässern und gegebenenfalls bis zur Grabeinfassung und auf maximal 1,50 Meter Höhe zurückzuschneiden.
Gerade auf älteren Familiengrabstätten sind oftmals große Büsche und Bäume zu finden. Diese können Nachbargrabstätten oder Wege beeinträchtigen, unter anderem durch ihr Wurzelwerk oder durch ausladende Äste. Aber auch die Nutzung der Grabstätte für Zweitbelegungen wird dadurch erschwert.
Im Falle einer Beisetzung ist die Bepflanzung für den Grabaushub zu entfernen. Dies ist von den Angehörigen kurzfristig zu veranlassen, damit die Mitarbeitenden des Gärtnerbauhofes das Grab rechtzeitig vor der Beisetzung ausheben können.
In Kürze werden daher die Gräber bezüglich ihres Pflegezustandes und das Ausmaß der Bepflanzung kontrolliert. Die Angehörigen beziehungsweise Nutzungsberechtigten werden gebeten, ihre Grabstätten entsprechend zu pflegen und Gehölze auf eine Höhe von 1,50 Meter zurückzuschneiden. Sofern das Grab eingefallen ist, muss die Absackung mit Mutterboden aufgefüllt und gegebenenfalls auch die abgesackte Einfassung wieder auf passender Höhe eingebaut werden.
Bei Rückfragen und für weitere Informationen hilft die Friedhofsverwaltung der Burgdorfer Friedhöfe unter www.burgdorfer-friedhoefe.de, per Mail an friedhof(at)burgdorf.de und unter Telefon 05136/898-122 weiter.