Mindestlohn-Verstöße: Hannoveraner Zoll leitete 61 Verfahren gegen Firmen ein
REGION
Mindestlohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt Hannover hat im vergangenen Jahr 61 Ermittlungsverfahren in seinem Zuständigkeitsgebiet eingeleitet, weil Unternehmen entweder den gesetzlichen Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt haben. Als Folge der kriminellen Praktiken wurden rund 322.000 Euro Verwarnungs- und Bußgelder verhängt. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.
Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist. Zum Vergleich: 2021 leitete das Hauptzollamt Hannover insgesamt 75 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Betrugs und der Trickserei bei Mindestlöhnen ein. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder lag bei rund 253.000 Euro.
"Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält: Insbesondere auf dem Bau gibt es immer wieder 'schwarze Schafe'. So hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Hannover im vergangenen Jahr allein 21 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen auf Baustellen eingeleitet", so Stephanie Wlodarski.
Für die Bezirksvorsitzende der IG BAU Niedersachsen-Mitte sind die Ermittlungsverfahren nur die "Spitze des Eisbergs". Die tatsächlichen Zahlen dürften, so die Einschätzung von Stephanie Wlodarski, weitaus höher sein. "Die Zahl der Mindestlohn-Kontrollen ist zu niedrig. Das Risiko, erwischt zu werden, ist für Mindestlohnbetrüger viel zu gering. Hier muss es einen stärkeren Kontrolldruck geben. Deshalb sollte der Zoll auch in Stadt und Region Hannover noch mehr Präsenz zeigen. Dafür ist allerdings entscheidend, dass die FKS zusätzliches Personal bekommt", so die Bezirksvorsitzende.