Burgdorf
Dienstag, 18.07.2023 - 15:42 Uhr

Stadt Burgdorf fördert Balkonsolaranlagen für private Haushalte

BURGDORF

Der Burgdorfer Stadtrat hat am 29. Juni 2023 beschlossen, Steckersolar-Anlagen  - sogenannte Balkonsolaranlagen - im Stadtgebiet Burgdorfs für private Haushalte zu fördern. Der Fördertopf ist mit 25.000 Euro gefüllt und die Vergabe erfolgt nach dem Windhund-Prinzip. Interessierte Bürger haben die Möglichkeit, neue Anträge ab dem 7. August 2023 ab 12 Uhr ausschließlich digital zu stellen. Näheres und Ausführliches hierzuwill die Stadt Burgdorf bis Ende Juli auf ihrer Homepage veröffentlichen.

 

Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Burgdorf, auf die kein Rechtanspruch geltend gemacht werden kann. Gefördert werden fertige Steckersolar-Anlagen für ausschließlich private Haushalte ab 0,25 kWpeak. Die einmalige Höchstfördersumme pro Haushalt sind maximal 25 Prozent und gleichzeitig maximal 200 Euro. Ein Reichenbeispiel zur Verdeutlichung: Eine Anlage (mit Wechselrichter und nötigem Kabel) kostet 600 Euro, dann erfolgt eine Förderung von maximal 150 Euro, was den maximalen 25 Prozent entspricht.

 

Förderfähig sind alle Anlagen, die im Stadtgebiet von Burgdorf installiert wurden beziehungsweise werden und ab einschließlich dem 29. Juni 2023 erworben wurden. Eine Förderung und die Geldauszahlung erfolgt nur im Nachgang. Voraussetzung hierzu sind unter anderem die vorherige Einreichung von einer Rechnungskopie und ein Foto von der installierten Anlage.

 

Die Förderung erfolgt nach dem Windhund-Prinzip (also nach zeitlicher Reihenfolge) ab dem 7. August 2023 ab 12 Uhr. Anträge können nur digital (und nicht telefonisch und auch nicht auf dem Postweg oder persönlich) gestellt werden.

 

Anträge, die auf anderen Wege sprich nicht digital und/oder vor diesem Stichtag eingehen, gelten als nicht gestellt und werden auch nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme hiervon sind Anträge, die vom 29. Juni bis zum 18. Juli 2023 bis 16 Uhr eingegangen sind. Diese werden als bereits eingegangene Anträge gewertet und müssen nicht erneut gestellt werden.

 

Nicht gefördert werden unter anderem geleaste oder gebrauchte Anlagen, Anlagen, die für Dritte gekauft werden, Prototypen, selbstgebauten Anlagen oder ähnliches.

 

Näheres hierzu wird dem Fördermerkblatt zu entnehmen sein. Dieses und und Informationen zum Antrag veröffentlicht die Stadt Burgdorf bis Ende Juli auf der Homepage.

 

Eine weitere Mitteilung durch die Stadt mit weiteren Informationen zum Antragsverfahren soll erfolgen, wenn das Fördermerkblatt und genauere Informationen zur Antragstellung online gegangen ist.