Sehnde
Freitag, 03.02.2023 - 09:37 Uhr

CDU stellt Antrag zur Regelung der Erbpacht für Sehnder Vereine

Vorsitzender des CDU-Stadtverbands Sehnde, Dr. Schinze-Gerber: "Es ist offensichtlich, dass hier ein Korrekturbedarf besteht."

SEHNDE

Ende 2022 erhielten mehrere Vereine in Sehnde unerfreuliche Post aus dem Rathaus. Darin wurden sie aufgefordert, die Erbbauzinsen an die Stadt Sehnde zu zahlen, wenn sie nach Auffassung der Verwaltung die Räumlichkeiten wirtschaftlich nutzen würden.

 

Die Stadtverwaltung beruft sich dabei auf eine politische Entscheidung aus dem Jahr 1974. Darin wurde festgehalten, dass die Stadt den Vereinen den Erbzins als Förderung erlässt, wenn "die jeweiligen Gebäude nicht wirtschaftlich genutzt werden".

 

"Unser Schützenheim ist inzwischen zum Dorfmittelpunkt geworden"

"Die Frage war für uns zunächst, was denn eine wirtschaftliche Nutzung ist," fragte sich Wolfgang Großmann, 1. Vorsitzender der Schützengesellschaft Höver, und ergänzt: "für unseren kleinen Verein bedeutet das eine Zahlung von über 600 Euro. Unser Schützenheim ist inzwischen zum Dorfmittelpunkt geworden, diente zwischendurch als Mensa und mittlerweile als Tagungsraum für fast alle hiesigen Vereine und dem Ortsrat."

 

Lebensqualität und wichtige weitere Einnahmen der betroffenen Vereine werden eingeschränkt

Da mehrere Vereine betroffen sind, war das Thema auch auf der Tagesordnung der Sportringsitzung am 17. Januar 2023 zu finden. "Im Wesentlichen betrifft das die Schützenvereine, die eigene Sportstätten betreiben", erläutert Dr. Marco Schinze-Gerber, Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes Sehnde sowie Ratsherr und Vorsitzender des Fachausschusses "Schule, Sport, Kultur, Soziales". Nach den auf der Sitzung gewonnen Informationen seien aktuell etwa vier Vereine betroffen, denen die weitere Förderung aufgrund von Einzelvermietungen (in der Regel Geburtstagsfeiern, Jahreshauptversammlung ortsansässiger Vereine und ähnliches) verwehrt werden könne. Dr. Schinze-Gerber: "Sobald beispielsweise eine solche Veranstaltung mit einer Raummiete i.H.v. 100 Euro durchgeführt wird, verliert der Verein den Anspruch auf die Förderung in Höhe von mitunter 600-700 Euro. Dadurch werden Lebensqualität und wichtige weitere (wenn auch geringfüge) Einnahmen der betroffenen Vereine in den Ortsteilen mitunter eingeschränkt."

 

Fraktionschef Sepehr Amiri pflichtet seinem Fraktionsstellvertreter bei. Die politischen Entscheidungsträger hätten 1974 einen Beschluss gefasst, dieser müsse mit den vorliegenden Informationen aber nun korrigiert werden. "Daher hat die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag zur Regelung der Erbpacht für Sehnder Vereine beim Bürgermeister Ende Januar eingereicht," so Amiri.

 

Die wirtschaftliche Nutzung soll klar definiert werden

Diesen Antrag erläutert Dr. Schinze-Gerber, der nach Recherchen und Rücksprachen mit den betroffenen Vereinen den Antrag vorbereit hat: "Die wirtschaftliche Nutzung soll klar definiert werden. Nach unserer Auffassung sollen Raummieten der Veranstaltungen, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, zum Beispiel Jahreshauptversammlungen gemeinnütziger Sehnder Vereine) oder Veranstaltungen des Ortsrats, nicht zu einer Streichung der Förderung führen." Auch die Möglichkeit von privaten Veranstaltungen sollen nicht automatisch zur Beendigung der Förderung führen - die CDU habe hier als jährliche Obergrenze das Vierfache des Erbbauzinses vorgeschlagen. Damit würden auch Dauervermietungen, wie zum Beispiel Gastronomie, weiterhin für die Zahlung an des Erbbauzinses an die Stadt berücksichtigt werden.

 

Heike Benecke, Vorsitzende des Finanzausschusses und ebenfalls stellvertretende Fraktionsvorsitzende dazu: "Wir wollen auch weiterhin die Vereine unterstützen, die durch die Vermietung ihrer Vereinsheime nicht nur das Dorfleben vor Ort fördern, sondern mit den Erträgen auch Teile ihres Vereinsleben finanzieren. Ohne diese Mieterträge würde vieles in den Vereinen wahrscheinlich nicht möglich sein und der Bedarf an Zuschüssen aus Steuergeldern würde langfristig steigen."

 

Abschließend resümiert Dr. Schinze-Gerber: "Die derzeitige Auslegung des politischen Beschlusses von 1974 durch die Verwaltung ist rechtlich legitim. Nun liegt es aber an uns Kommunalpolitikern, diesen nachträglich detaillierter auszulegen. Es ist offensichtlich, dass hier ein Korrekturbedarf besteht."

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