Uetze
Mittwoch, 11.01.2023 - 21:56 Uhr

Seniorenbeirat: Wohngeldantrag ist keine Bettelei

Das neue Wohngeld enthält auch eine dauerhafte Heizkostenkomponente.Aufn.:

UETZE

Die Wohngeldreform ist am 1. Januar in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat das Wohngeld erheblich erhöht und den Empfängerkreis ausgeweitet. Davon profitieren in erster Linie Rentner. Darauf weist der Seniorenbeirat der Gemeinde Uetze hin. Er fordert Ruheständler mit nicht allzu hoher Rente auf, einen Wohngeldantrag zu stellen.

 

"Wohngeld zu beantragen, ist keine Bettelei", stellt die Uetzer Seniorenvertretung klar. Denn: "Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch", heißt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen. Stadtentwicklung und Bauwesen. Den Mietzuschuss kann grundsätzlich jeder Bundesbürger beantragen, der über ein Mindesteinkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügt, aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaftet, um auch seine Wohnkosten zu decken.

 

Auch Heimbewohner können Wohngeld bekommen. Wer in seinem Eigenheim oder in seiner Eigentumswohnung lebt, kann ebenfalls antragsberechtigt sein. Diesem Personenkreis wird das Wohngeld nicht als Mietzuschuss, sondern als sogenannter Lastenzuschuss gewährt. Nicht antragsberechtigt sind hingegen zum Beispiel Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen.

 

Wer einen Wohngeldantrag stellt, muss nicht befürchten, dass Verwandte zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden oder dass der Antragsteller oder die Antragstellerin in eine kleinere Wohnung umziehen muss. Zudem gelten relativ hohe Vermögensfreigrenzen. Die Höhe des Wohngelds richtet sich unter anderem nach dem Einkommen, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Miethöhe beziehungsweise der Höhe der Belastung bei Eigenheimbesitzern.

 

Den Antrag muss man bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Kommune stellen. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Falls Wohngeld bewilligt wird, zahlt es der Staat rückwirkend ab dem Monat, in dem es beantragt wurde. Das Seniorenbeiratsmitglied Dieter Weis, Telefon 05147/6599700, hilft älteren Einwohnern aus der Gemeinde Uetze bei der Antragstellung. Er hält an jedem ersten Dienstag im Monat von 14:00 bis 15:30 Uhr im Raum 025 des Uetzer Rathauses, Marktstraße 6, Sprechstunden ab.