Burgdorf
Sonnabend, 19.11.2022 - 13:46 Uhr

Stadtwerke Burgdorf sind nun auch von höheren Bezugskosten bei Gas und Strom betroffen

Krieg und Ausstieg aus fossilen Energieträgern fordern ihren Mehrpreis

Frank Jankowski-Zumbrink und Gerald Hinz (von rechts) erläuterten die unumgänglichen Preiserhöhungen bei den Burgdorfer Stadtwerken für das Jahr 2023.Aufn.: Georg Bosse

BURGDORF

´Der vom russischen Präsidenten Putin befohlene Angriffskrieg auf den Nachbarn Ukraine belastet die Beschaffung dringend benötigter fossiler Brennstoffe. Infolgedessen sind die Großhandelspreise für den Energieträger Erdgas sowie auch für die Stromproduktion sprunghaft gestiegen. Und auch die politischen Absichtserklärungen, in absehbarer Zeit aus der Abhängigkeit von Russland und seinen fossilen Energieträgern auszusteigen, wirken sich kurzfristig (vorerst) nicht kostensenkend aus.

"Durch eine wendige vorausschauende Beschaffungsstrategie waren die Stadtwerke Burgdorf in der Lage, den Preis für Erdgas im laufenden Jahr nicht zu erhöhen. Im Laufe des Jahres 2022 zählte der Grundversorger Stadtwerke Burgdorf zu den günstigsten Anbietern für Strom und Gas in der Region Hannover", stellte Geschäftsführer Frank Jankowski-Zumbrink bei einem Pressegespräch am gestrigen Freitag, 18. November 2022, klar.

 

Um die sechswöchige Ankündigungsfrist zum 1. Januar 2023 möglichst einzuhalten, werden Burgdorfer Stadtwerke-Kunden in den nächsten Tagen ein Schreiben im Briefkasten finden, mit dem ihnen schwarz auf auf weiß vor Augen geführt wird, dass die Kostenumstände im kommenden Jahr ganz anders sind. Denn ab Januar 2023 schlagen die vervielfachten Beschaffungskosten voll durch. "Und das, obwohl wir mit unserer smarten Risikostrategie den stufenweisen Einkauf für 2023 bereits vor rund einem Monat abgeschlossen haben", erklärte Jankowski-Zumbrink.  "Für 2024 sind wir auch schon dran", ergänzte Gerald Hinz, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung.

 

Menschen, die sich über die monatlichen, teils drastisch gestiegenen Energieabschläge und – rechnungen Sorgen machen, will die Bundesregierung mit den Instrumenten Gas- und Strompreisbremsen unter die Arme greifen. Während die Strompreisbremse bereits zum 1. Januar 2023 greifen soll, will die Politik die Gaspreisbremse zum 1. März 2023, möglichst schon einen Monat früher, in Kraft treten lassen. 

 

Beispiel Gaspreisbremse: Bei einem Grundkontingent, das sich auf 80 Prozent des Verbrauchs bei der Abschlagszahlung von September 2022 bezieht, gilt eine Deckelung bei 12 Cent (brutto) je Kilowattstunde. Der dann erhöht gültige Gaspreis 2023 gilt für den Verbrauch oberhalb des Grundkontingents. 

 

Derselben Systematik folgt die Strompreisbremse (Deckelung bei brutto 40 Cent je Kilowattstunde) für private Verbraucher sowie für kleine und mittlere Unternehmen.

 

Ein privater Gaskunde der Burgdorfer Stadtwerke mit einem Jahresverbrauch ab 11.153 Kilowattstunden (Mengenzone 3) muss im kommenden Jahr auf Folgendes gefasst sein: Während der Grundpreis je Kalendermonat mit 11,06 Euro (brutto) unverändert bleibt, steigt der Arbeitspreis pro Kilowattstunde von brutto 6,77 Cent auf brutto 17,10 Cent (inklusive 7% Ust.) abzüglich der Gaspreisbremse. Die Differenz von 5,10 Cent auf die gedeckelten 12 Cent wird dem Versorger vom Bund erstattet. Unterm Strich bedeutet das Mehrkosten für Privatverbraucher beim Grundkontingentverbrauch in Höhe von brutto 5,23 Cent pro Kilowattstunde. 

 

Für die Grundversorgung "Strom" erhöhen sich die Preise (incl. 19% Ust.) ab Januar 2023 wie folgt: Bei einer Jahresabnahme von 208 bis 6.900 Kilowattstunden (Mengenzone 2) bleibt der Jahresgrundpreis pro Eintarifzähler mit brutto 78,00 Euro stabil. Der Arbeitspreis pro Kilowattstunde steigt von brutto 24,39 Cent auf brutto 59,98 Cent abzüglich der Strompreisbremse. Die Kunden werden mit brutto 15,61 Cent beim Grundkontingent mehr belastet. 

 

"Alle Maßnahmen und Möglichkeiten zur Energieeinsparung sollten seitens der Kunden genau geprüft und umgesetzt werden", appellierte Hinz an die Burgdorfer Verbraucher.