Burgdorf
Dienstag, 25.10.2022 - 12:32 Uhr

St. Nikolaus wählt neuen Kirchenvorstand

BURGDORF/UETZE

Am 12. und 13. November 2022 stehen turnusgemäß die Wahlen zum Kirchenvorstand (KV) der katholischen St. Nikolaus Pfarrgemeinde an. Das Gremium wird auf vier Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben. 

 

Grundlage für die Bildung eines Kirchenvorstandes ist ein bischöfliches Gesetz, das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) für die Diözese Hildesheim. In diesem und in der dazu erlassenen Geschäftsanweisung für Kirchenvorstände (GAKi) sind außerdem die vom Kirchenvorstand in seiner Arbeit zu beachtenden Regelungen enthalten. Der Kirchenvorstand ist für alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten in der Pfarrgemeinde zuständig. Zu ihnen gehören die Feststellung des Haushaltsplans und die Prüfung der Jahresrechnung. Er muss zu allen baulichen Maßnahmen, wie zum Beispiel dem jetzt geplanten Bau einer Kindertagesstätte, zustimmen. Er ist auch zuständig für die Mitarbeiter. Das bezieht sich nicht nur auf die Pfarrsekretärin oder den Hausmeisters, sondern auch auf die ehrenamtlich Tätigen in der Pfarrgemeinde. Zwar bekommen Ehrenamtliche keine Entlohnung, aber der Kirchenvorstand hat ihnen gegenüber die gleichen Sorgfaltspflichten wie bei hauptamtlich Angestellten. So will es beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz. Eine Kirchengemeinde gilt arbeits- und sozialrechtlich als Unternehmen und wird vertreten durch den KV. Der KV ist somit zugleich auch Arbeitgeber der Pfarrgemeinde. 

 

Für den Kirchenvorstand stellen sich zehn Kandidaten zur Wahl: Dr. Norbert Gebbe, Dr. Magdalena Giebeler-Degro, Stefan Hoffmann, Karin Klüsener, Andreas Marx, Stephan Marx, Wolfgang Obst, August Josef Renken, Niels Saul und Markus Wzietek. Dem KV gehört Kraft Amtes Franz Kurth als Pfarrer der Gemeinde an, der zugleich auch Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist. 

 

Neben der Stimmenabgabe am Wahltag besteht zudem die Möglichkeit der Briefwahl. Der Antrag Briefwahl kann im Pfarrsekretariat, Im Langen Mühlenfeld 19 in Burgdorf, gestellt werden. Er liegt aber auch in den Schriftenständen aus. Zudem kann er von der Homepage Opens external link in new windowwww.st-nikolaus-burgdorf.de heruntergeladen werden. Die Briefunterlagen müssen spätestens zum 12. November, 18 Uhr, im Pfarrbüro, dem Wahlbüro, Im Langen Mühlenfeld 19, eingegangen sein.

 

Erstmals wird in St. Nikolaus kein Pfarrgemeinderat (PGR) gewählt, der eigentlich die pastoralen Anliegen der ganzen Gemeinde vertritt. PGR und KV haben mit großer Mehrheit beschlossen, dass eine solche ortsübergreifende Organisationseinheit nicht mehr zeitgemäß ist. Auch finden sich immer weniger Gemeindemitglieder bereit, in diesem Verantwortung zu übernehmen. Dieses habe sich schon bei der Kandidatensuche für die Kirchenvorstand gezeigt.

 

Als Alternativ sieht die Pfarrgemeinde vor "Teams gemeinsamer Verantwortung" (TGV) zu bilden. Ein TGV besteht in der Regel aus drei bis zehn Mitgliedern. In den Teams gemeinsamer Verantwortung kann in unterschiedlicher Weise und Intensität Verantwortung für jeden Kirchort wahrgenommen werden. Wie Gemeinschaft leben, fördern und feiern, Verantwortung tragen für eine lebendige Zukunftsperspektive, Fähigkeiten und Begabungen der örtlichen Gemeindemitglieder entdecken und fördern, andere ermutigen, sich zu beteiligen und nicht alles selber machen, dem Evangelium und dem Gebet Raum geben, letztendlich aber auch Mitverantwortung tragen für Gebäude, Finanzen und Ressourcen zusammen mit dem zuständigen Kirchenvorstand. Die in Burgdorf, Hänigsen und Uetze dann tätigen TGVs können somit ihre Vorstellungen und Ideen, wie kirchliches Leben vor Ort gestaltet werden kann, beim Pfarrteam und den Kirchenvorstand einbringen. Die Bildung der TGVs ist daher unabhängig vom Wahltermin für den Kirchenvorstand.