Uetze
Montag, 17.10.2022 - 08:57 Uhr

Weiterhin kein Einvernehmen des Celler Kreistags bei wasserrechtlichen Entscheidungen

Die wasserrechtliche Erlaubnis fehlt.Aufn.:

UETZE

Die Vorsitzenden der Bürgerinitiative (BI) Umwelt Uetze, Wolfgang Tannenberg und Georg Beu, stellen fest: "Für die Entscheidung über den Antrag von K+S auf Abdeckung der Kalirückstandshalde Wathlingen im Planfeststellungsverfahren ist allein das Landesbergamt (LBEG) zuständig. Andere Fachbehörden geben als sogenannte Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab. Mit einer Ausnahme. Nach § 19 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz ist für wasserrechtliche Entscheidungen des LBEG das Einvernehmen der unteren Wasserbehörde, in diesem Fall des Landkreises Celle, notwendig. Somit benötigt diese Behörde alle Informationen und es ist eine uneingeschränkte Übereinstimmung von LBEG und unterer Wasserbehörde erforderlich. Die Entscheidung bezüglich Erteilung oder Nichterteilung des Einvernehmens kann das LBEG nicht anfechten."

 

"Im Fall der beantragten Kalihaldenabdeckung hat der Kreistag Celle einen sogenannten Vorbehaltsbeschluss gefasst und die Zuständigkeit von der Verwaltung an sich gezogen. In seiner Sitzung am 25. Juni 2020 hat er dann beschlossen, das Einvernehmen abzulehnen. Grund dafür ist gewesen, dass das LBEG für wichtige Bereiche, wie zum Beispiel den Eintrag von Salz der Halde in das Grundwasser keine Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Prüfung gesehen hat, Gutachten gefehlt haben, fachbehördliche Stellungnahmen nicht berücksichtigt und wichtige Untersuchungen nicht gefordert worden sind", ergänzt Ulf Wucherpfenning, Vorstandsmitglied der BI.

 

"Diesbezüglich gibt es seitdem keinerlei Fortschritt. Der Versuch, die Teilnehmer der Mediation mit einem neuen Modell zur Grundwasserversalzung sowie der abenteuerlichen Theorie eines 'Salzwasserkissens' unter der Halde zu manipulieren und im Weiteren den Kreistag von seiner oben genannten Entscheidung abzubringen, ist kläglich gescheitert. Der Kreistag hat am 6. Oktober einstimmig (mit einer Enthaltung) beschlossen, das Einvernehmen mit wasserrechtlichen Entscheidungen des LBEG weiterhin nicht zu erteilen. Gleichzeitig hat er eine Vielzahl wichtiger Fragen und Forderungen an das LBEG gerichtet. Wir finden es notwendig und richtig, dass der Kreistag auf der korrekten Durchführung des Planfeststellungverfahrens besteht und sich geschlossen dem LBEG entgegenstellt - einer Behörde, die nach unserem Eindruck ihre Aufgaben im Bereich Kali und Salz nur auf dem Papier erledigt und damit im Grunde ausführendes Organ des K+S Konzerns ist", sind sich Tannenberg, Beu und Wucherpfennig einig. 

 

"Zusammengefasst: Ohne wasserrechtliches Einvernehmen des Landkreises Celle keine Genehmigung der Haldenabdeckung", so die beiden abschließend.