Wedemark
Montag, 17.10.2022 - 11:26 Uhr

Baumpflege im Herbst

WEDEMARK

Die Jahreszeit der Baumpflegemaßnahmen läuft - die Region Hannover informiert zu Regelungen. In einigen Fällen ist eine Genehmigung erforderlich. In der Wedemark können Baumbesitzende Fördermittel erhalten.

 

Wer auf dem eigenen Grundstück umfangreiche Baumpflegemaßnahmen oder Fällungen plant, muss einige Kriterien beachten. Seit 2021 gelten in Niedersachsen neue Naturschutzbestimmungen. Wie die Region Hannover informiert, erfordern Fällungen oder radikaler Rückschnitt von Einzelbäumen oder Baumgruppen im eigenen Garten oder auf dem eigenen Hof eine Genehmigung.

 

Zuständig für die Wedemark ist die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Region Hannover. Genehmigungspflichtig sind Fällungen, wenn Einzelbäume in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mehr als einem Meter haben. Zudem ist bei der Fällung von Baumgruppen ab zwei Gehölzen, auch bei geringeren Stammumfängen, eine Genehmigung der UNB erforderlich.

 

Die UNB prüft im Einzelfall, ob es sich bei Fällungen und Baumschnittmaßnahmen um einen genehmigungspflichtigen Eingriff in Natur und Landschaft handelt. Deshalb sollten Maßnahmen rechtzeitig beantragt werden. In der Regel erfolgt die Genehmigung unter Auflagen wie der Neupflanzung von Gehölzen oder der Zahlung eines Ersatzgeldes. Weitere Informationen sowie ein Antragsformular sind unter Opens external link in new windowwww.hannover.de/gehölzfällung-region zu finden.

 

Auch die Gemeinde Wedemark startet jetzt mit Baumpflegemaßnahmen. Ihre mehr als 7.300 Bäume auf dem Gemeindegebiet werden regelmäßig auf Gesundheit und Standsicherheit kontrolliert. Trockenheit oder Schädlingsbefall setzen jedes Jahr einigen Bäumen so sehr zu, dass sie nicht mehr überlebensfähig sind oder drohen, auf Personen oder Gegenstände zu stürzen. In diesen Fällen müssen die Bäume entfernt werden, diese Arbeiten haben jetzt begonnen.

 

"Etliche Bäume sind nicht mehr verkehrssicher. Auch durch baumpflegerische Maßnahmen können wir die Sicherheit bei ihnen nicht mehr herstellen", bedauert Doris Michel, Baumkontrolleurin der Gemeinde. Darunter fällt auch eine Reihe von Linden am Bahnhof Mellendorf. Seit Jahren sind die Bäume in so schlechtem Zustand, dass sie nicht erhalten werden können. "Wir werden dort, wo es geht, neue Bäume pflanzen", berichtet Michel. In der Zwischenzeit werde an einigen Standorten eine einjährige Blumenwiese gesät.

 

Auch die Gemeinde musste für die notwendigen Fällmaßnahmen bei der Region Anträge stellen. Dafür liegen die Genehmigungen vor. "Wenn die Gemeinde Bäume fällen lässt, dann nur nach fachlicher Begutachtung und im äußersten Notfall", erklärt René Rakebrandt, Umweltschutzbeauftragter der Gemeinde.

 

"Jeder Baum ist schützenswert", so der Umweltbeauftragte. "Darum greifen wir auch Privatpersonen bei potenziell kostspieligen Baumpflegearbeiten auf dem eigenen Grundstück unter die Arme." Im Oktober 2021 hat die Gemeinde dafür einen Fördertopf installiert, gefördert werden ortsbildprägende große und vitale Bäume langlebiger Arten. Für dieses Jahr sind die Fördermittel ausgeschöpft, für die Förderperiode 2023 können wieder Anträge gestellt werden. Bis zu 1.000 Euro können Privatpersonen pro Kalenderjahr beantragen. Alle Informationen zu Opens external link in new windowFörderbedingungen gibt es auf der Gemeindehomepage.