Uetze
Donnerstag, 29.09.2022 - 00:19 Uhr

Uwe Richter soll neuer Gemeindebrandmeister in Uetze werden

Uetzes Bürgermeister Florian Gahre (links) zusammen mit Gemeindebrandmeister Tobias Jacob (rechts) und seinem designierten Nachfolger Uwe Richter.Aufn.: Gemeindefeuerwehr Uetze

UETZE

Im Rahmen einer Gemeindekommandositzung der Uetzer Feuerwehren am gestrigen Mittwoch, 28. September 2022, im Feuerwehrhaus Dollbergen wählten die anwesenden Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter einen neuen Gemeindebrandmeister. Auch Uetzes Bürgermeister, Florian Gahre, sowie zwei Vertreter der Gemeindeverwaltung wohnten der Sitzung bei.

 

Die Wahl wurde nötig, da der bisherige Gemeindebrandmeister, Tobias Jacob, zum neuen Brandschutzabschnittsleiter des Brandschutzabschnitts IV gewählt wurde und aufgrund dessen zum Jahresende als Gemeindebrandmeister zurücktritt.

 

Die Ortsbrandmeister und Stellvertreter wählten in einer geheimen Wahl den bisherigen 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeister, Uwe Richter, zum neuen Gemeindebrandmeister der Gemeindefeuerwehr Uetze. Uwe Richter wird somit dem Rat der Gemeinde Uetze vorgeschlagen, der dem Votum zustimmen muss.

 

Uwe Richter ist 54 Jahre alt, verheiratet, hat einen erwachsenen Sohn und ist seit 2009 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Dollbergen. Seit 2016 ist er der stellvertretende Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Dollbergen und seit 1. Juni 2022 der 2. stellvertretende Gemeindebrandmeister.

 

In der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Uetze heißt es: "Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde wird von der Gemeindebrandmeisterin oder dem Gemeindebrandmeister geleitet. Sie sind im Dienst Vorgesetzte der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr." Der Gemeindebrandmeister ist Mitglied des Gemeindekommandos, welches grundlegende Entscheidungen für die Feuerwehren der Gemeinde trifft. So gehört zu den Aufgaben des Gemeindekommandos die  Mitwirkung bei der Feststellung des Bedarfs an Geräten und technischen Einrichtungen für die Brandbekämpfung und die Durchführung von Hilfeleistungen, die Mitwirkung bei der Aufstellung von örtlichen Alarm- und Einsatzplänen und Plänen für die Löschwasserversorgung sowie deren laufende Ergänzung, die Überwachung der laufenden Schulung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie Beratung bei deren Entsendung zu Lehrgängen, die Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Übungen sowie die Überwachung der Durchsetzung der Unfallverhütungsvorschriften und sonstiger Sicherheitsbestimmungen.