Isernhagen
Donnerstag, 11.08.2022 - 16:36 Uhr

Informationsveranstaltung "Erben und Vererben" im Rathaus in Altwarmbüchen

ALTWARMBüCHEN

Viele Menschen wiegen sich zu Unrecht in Sicherheit beim Verfassen ihres persönlichen letzten Willens oder verlassen sich auf allgemeine gesetzliche Regelungen, ohne zu wissen, was im Erbfall tatsächlich gilt. Aus Unkenntnis ist ein Großteil persönlicher Testamente falsch formuliert. Einige sind ungültig wegen formaler Mängel, nicht aktuell oder einfach nicht gut durchdacht. Deshalb regen die Organisatoren des Vortrags "Erben und Vererben" an, sich frühzeitig über die persönliche Vermögensnachfolge Gedanken zu machen, auch, um den häufigen Streit unter Erben zu vermeiden und entsprechende Regelungen zu treffen.

 

Im Vortrag "Irrtümer des Erbrechts" am Donnerstag, 25. August 2022, um 19 Uhr im Rathaus Isernhagen in Altwarmbüchen, Bothfelder Straße 29, informiert Thomas Voß, Testamentsvollstrecker bei der Sparkasse Hannover, und Gerd Lewin, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, über eventuelle Fallstricke beim Erben und Vererben.

 

An praktischen Beispielen wird deutlich, wie die Vermögensweitergabe an die Nachkommen sicher geregelt werden kann, egal ob man in klassischen Familienmodellen, in einer Patchwork Familie oder in alternativen Lebensgemeinschaften lebt, geschieden oder alleinstehend ist.

 

Und nicht zuletzt sollte auch an die Erbschaftssteuer gedacht werden. Im Anschluss an den Vortrag wird noch die Gelegenheit für weitere Fragen eingeplant.

 

Eine Teilnahme ist nur nach vorherigen Anmeldung möglich. Für weitere Fragen steht Ralf Henneberg telefonisch unter der Durchwahl 0511/6153-2515 oder persönlich im Rathaus in der Bothfelder Straße 29, 1. Obergeschoss, Raum 113, zur Verfügung.

 

Der Eintritt ist frei und der Zugang barrierefrei.