Sehnde
Mittwoch, 13.07.2022 - 14:56 Uhr

Stadt bitte um Beachtung der Grünpflege an Grundstücksgrenzen

SEHNDE

Gerade im Frühjahr wachsen und gedeihen Pflanzen und Bäume besonders stark. Oft drängen dann Zweige in den Straßenraum und können unter anderem Verkehrszeichen und Straßenlaternen verdecken. Es gefährdet die Verkehrssicherheit und schränkt den Verkehrsraum oft stark ein und birgt dadurch Gefahren für alle Verkehrsteilnehmende.

 

"Alle Grundstückseigentümer haben daher Sorge zu tragen, überhängendes Grün rechtzeitig zurückzuschneiden und so zur allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen", so die Stadt Sehnde.

 

Den Grundstückseigentümern obliegt diesbezüglich die Verkehrssicherungspflicht. Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs der Begrünung entstehen können. Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen, Plätzen und im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrsschildern sind rechtzeitig soweit zurückzuschneiden, dass alle Verkehrsteilnehmende den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.
  • Wenn ein Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt, ist das "Lichtraumprofil" zu beachten. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 Meter nicht über Rad-/Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 Meter.
  • Das "Sichtdreieck" ist freizuhalten. Hecken, Sträucher und Bäume sind an Straßeneinmündungen und Kreuzungen soweit zurückzuschneiden, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen. So können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen.

 

"Sollten Sie in einem Gebäude mit einer Hecke wohnen, tragen Sie viel zum Lebensraum heimischer Arten bei. Deshalb ist es während der Brut- und Setzzeit nicht erlaubt, Bäume zu fällen oder Gehölze stark zu beschneiden", erklärt die Stadt Sehnde. Die Brut- und Setzzeit ist vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres nach Paragraph 39 Bundesnaturschutzgesetz.

 

Jedoch ist ein Pflegeschnitt ab Anfang Juli möglich. Dabei ist zu prüfen, ob sich auch nach der Hauptbrutzeit noch Nester in der Hecke befinden. "Bitte halten Sie auch die gesetzlichen Ruhezeiten bei der Benutzung von Geräten und Maschinen ein", so die Stadtverwaltung.

 

Auch auf dem Gehweg entlang eines Privatgrundstückes wachsende Wildkräuter können bei bestimmten Witterungsverhältnissen Fußgänger gefährden, die zum Beispeil darauf ausrutschen können. Der Reinigungspflicht gemäß den Bestimmungen der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungssatzung) ist nachzukommen, um Gefahren von Personen und Sachen auszuschließen.

 

Die Straßenreinigung ist nach der genannten Satzung einmal in der Woche durchzuführen. Diese Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Schmutz, Wildkräutern, Laub und Unrat. Dazu gehört auch Hundekot. Deshalb bitte die Stadt Sehnde Hundhaltende darum, die Hinterlassenschaften des Tieres ordnungsgemäß zu entsorgen.