Burgwedel
Donnerstag, 21.04.2022 - 16:02 Uhr

Licht und Schatten bei den Verkehrsunfallzahlen 2021

GROßBURGWEDEL/ISERNHAGEN

Die Polizei hat am heutigen Donnerstag, 21. April 2022, für den Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats Großburgwedel die Verkehrsunfallzahlen für das Kalenderjahr 2021 bekanntgegeben.

 

"Erfreulicherweise sind die Unfallzahlen weiterhin rückläufig. Leider haben wir einen seit 2017 stetigen Anstieg im Bereich der Unfälle mit Radfahrenden", teilt ein Polizeisprecher hierzu mit. Dies könne durch die höhere Nutzung des Rades, bedingt auch durch die Pandemie im Jahr 2021, begründet sein. Ebenfalls weite sich die Nutzung der Pedelecs exorbitant aus, die vielen Personen eine andere Mobilität ermöglicht. Mit diesen Pedelecs werden höhere Geschwindigkeiten über einen längeren Zeitraum erreicht, sodass auch längere Strecken zurückgelegt werden können.

 

"Leider ist bei einem Verkehrsunfall der Fahrer eines Kleinkraftrades getötet worden", so der Sprecher. Die Straßenführung an der Unfallstelle sei auf Betreiben der Stadt Burgwedel und zusammen mit der Polizei in Zusammenarbeit mit der Region Hannover durch eine angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Stundenkilometer "entschärft" worden.

 

Im Bereich der Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei sei der Trend festzustellen, dass die festgestellten Geschwindigkeitsverstöße im höheren Bereich erheblich zugenommen haben. Dies werde auch von den Kommunen festgestellt, wenn die sogenannten "Seitenradare" ausgewertet werden.

 

Im Bereich der Verkehrsüberwachung im Rahmen der sogenannten Kontrolldelikte ist eine Steigerung der Fallzahlen festzustellen, was darauf zurückzuführen ist, dass im Rahmen der Streifentätigkeit mehr anlassbezogene Verkehrs- und Schwerpunktkontrollen durchgeführt wurden.

 

"Es ist leider tendenziell eine Steigerung der Mobiltelefonnutzung am Steuer festzustellen, was es zu erheblichen Ablenkungen führt. Eine Einsicht der Fahrzeugführer ist für uns nicht erkennbar", so der Polizeisprecher.

 

Er betont zudem, dass, auch wenn auf Landstraßen 100 Stundenkilometer gefahren werden darf soweit die Geschwindigkeit nicht anderweitig geregelt/begrenzt ist, es nicht verpflichtend sei, diese Geschwindigkeit auch zu fahren, da es sich hierbei um die zulässige Höchstgeschwindigkeit handele.

 

"Es geht immer um eine angepasste Geschwindigkeit, die auch unter 100 Stundenkilometer liegen kann. Gerade auf Straßen, auf denen mit Wildwechsel zu rechnen ist, macht es durchaus Sinn, den 'Fuß vom Gas' zu nehmen. Im Zuständigkeitsbereich ist reger Wildwechsel festzustellen, der zu gefährlichen Situationen bis hin zum Unfall führen kann. Auch in diesem Bereich scheint die Einsicht vieler Verkehrsteilnehmer bedauerlicherweise nicht vorhanden zu sein", teilt der Polizeisprecher mit.

 

Des Weiteren sei häufig zu beobachten, dass Überholmanöver an unübersichtlichen Stellen stattfinden.