Lehrte
Montag, 11.04.2022 - 16:04 Uhr

Letzte-Hilfe-Kurs beim ambulanten Hospizdienst

LEHRTE

Die Not anderer Menschen zu erkennen und ihnen beizustehen, das ist das Ziel der ersten und der letzten Hilfe. Vermutlich hat jeder schon einmal an einem "Erste-Hilfe-Kurs" teilgenommen, warum nicht auch an einem "Letzte-Hilfe-Kurs"? 

 

Am Donnerstag, 28. April 2022, wird der ambulante Hospizdienst für Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze in den Räumen des Gemeindehauses der Markus-Kirchengemeinde in Lehrte wieder einen "Letzte Hilfe-Kurs" anbieten. Zurzeit gibt es noch freie Plätze.

 

Gemeinsam ist der ersten und letzten Hilfe eine soziale und fürsorgliche Haltung. Ebenso wie die erste kann auch die letzte Hilfe bei einem sterbenden Menschen aktiv sein, zum Beispiel durch Mundpflege, das Haltgeben bei Unruhe und Verwirrung oder das bloße Dasein angesichts einer schwierigen Situation. 

 

In dem vierstündigen Kurs geht es um die Themen "Sterben als ein Teil des Lebens", "Vorsorgen und entscheiden", "Leiden lindern" und "Abschied nehmen". Zum "kleinen Einmaleins der Sterbebegleitung" - wie der Kurs auch häufig beschrieben wird - gehören einfache praktische Maßnahmen ebenso wie theoretische Fragen zu Sterben, Tod und Trauer. 

 

Der Ambulante Hospizdienst Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze bietet den "Letzte Hilfe-Kurs" am Donnerstag, 28. April, in der Zeit von 17 bis 21 Uhr im Gemeindehaus der Markus-Kirchengemeinde, Am Distelborn 3 in Lehrte, an. 

 

Interessierte können sich bis spätestens Freitag, 22. April, unter Telefon 05136/897311 oder per Mail an Opens window for sending emailhospizdienst.burgdorf(at)evlka.de für einen der 15 Plätze im Kurs anmelden. 

 

Wegen der zur Zeit noch aktuellen Corona-Lage werden die "AHA-L-Regeln" hinsichtlich Abstand und Hygiene eingehalten. Das bedeutet auch, dass darum gebeten wird, einen Mund-Nasen-Schutz bei Betreten des Gebäudes zu tragen, der am Platz aber abgesetzt werden kann. Ebenso wird der Raum während des Kurses regelmäßig gelüftet. Teilnehmende werden weiterhin gebeten, am Kurstag einen Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Corona-Bürgertest beziehungsweise den Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorzulegen.

 

Für die Teilnahme wird eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Person erhoben.