Region Hannover
Donnerstag, 10.03.2022 - 18:11 Uhr

SPD-Regionsfraktion begrüßt Einrichtung eines Gesundheitsfonds in der Region Hannover

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Am heutigen Donnerstag, 10. März 2022, hat die SPD-Regionsfraktion im Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen, Gesundheit und Teilhabe einstimmig der Vorlage zur Einrichtung eines Gesundheitsfonds für Menschen ohne gesicherten Zugang zu medizinischer Versorgung zugestimmt.

 

"Ich bin sehr erfreut über diesen Beschluss", sagt Angelo Alter, sozial- und gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Regionsfraktion Hannover, und ergänzt: "Es geht dabei um Menschen, die aufgrund von besonderen sozialen Schwierigkeiten aus dem System der gesetzlichen Krankenversicherung herausgefallen sind. Die Menschen sollen weiterhin Zugang zu medizinisch notwendigen Maßnahmen erhalten und Teil der Gemeinschaft bleiben. Uns ist die Einlösung des Menschenrechts wichtig, allen Menschen unabhängig von ihrem gesellschaftlichen Status im Krankheitsfall einen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewähren. Dies ist in der Theorie einfach gesagt, aber mit der Entscheidung heute lässt sich dieser Anspruch auch praktisch umsetzen. Medizinische Versorgung steht Menschen in prekären Lebenslagen, wie zum Beispiel Wohnungslosen, zukünftig über den Gesundheitsfonds der Region Hannover zur Verfügung. Dies ist eine soziale Region - Wir lassen Niemanden zurück." 

 

"Mit der Clearingstelle Gesundheitsversorgung hat die Region im letzten Jahr eine zentrale Anlaufstelle geschaffen, um den versicherungsrechtlichen Status der Betroffenen zu klären und Möglichkeiten zur (Re-) Integration in die Regelversorgung des Gesundheitssystems zu schaffen. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds folgt nun der zweite, logische Baustein. Dabei richtet sich das Angebot auch explizit an Menschen ohne einen gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland", erklärt er.

 

Für die Gewährung von Mitteln aus dem Fonds müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Mittellosigkeit der Person, 2. ein in der Region seit mindestens drei Monaten bestehender Lebensmittelpunkt, 3. die ärztlich festgestellte medizinische Notwendigkeit der Maßnahme, 4. eine abschlägige Prüfung der Clearingstelle, ob anderweitige Ansprüche bei Leistungsträgern bestehen, 5. die voraussichtlichen Behandlungskosten dürfen einen Betrag von 5.000 Euro nicht überschreiten, es sei denn, ein vorheriges positives Votum durch den Fachbeirat zum Gesundheitsfonds liegt hierzu vor. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, erhält die Person einen (auf Wunsch anonymen) Behandlungsschein durch die Clearingstelle Gesundheitsversorgung. Dieser Behandlungsschein sichert und ermöglicht die Kostenübernahme für eine ambulante und stationäre medizinische Versorgung im jeweiligen Quartal.

 

"Ganz besonders begrüßen wir, dass die Verwaltung bei Schwangeren eine besondere Sensibilität zeigt und detailliert aufführt, welche Angebote für Schwangere es schon alles gibt", zeigt sich der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Regionsfraktion erfreut. Er ergänzt: "Dies ist auch gerechtfertigt, denn es geht hier immer um den Schutz von mindestens zwei Leben. Insofern begrüßen wir, dass notwendige medizinische Maßnahmen der Beratung, Betreuung und Versorgung der Schwangeren in der Schwangerschaft und in der nachgeburtlichen Phase als gültige Leistungen explizit auch über den Gesundheitsfonds der Region Hannover finanziert werden können. Die Kosten einer regulären, stationären Entbindung sollen nach wie vor von den Kliniken getragen werden."