Burgdorf
Donnerstag, 13.01.2022 - 18:27 Uhr

FFP2-Maskenpflicht in den Rathäusern und in der Stadtbücherei

Ab dem 14. Januar 2022

BURGDORF

Zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus hat die Region Hannover per Allgemeinverfügung eine Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2 in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, ab dem 14. Januar 2022 festgelegt. So gilt diese auch für die Burgdorfer Rathäuser wie auch die Stadtbücherei.

 

Kinder (bis einschließlich 13 Jahre) und Personen, die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, sind von der Regelung ausgenommen. Kinder können anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Für Einrichtungen der Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und Schulen gilt die Trageverpflichtung ebenfalls nicht. Sie gilt auch nicht für Einrichtungen und Angebote der Kinder-und Jugendhilfe insbesondere bei der Sozialen Gruppenarbeit sowie bei der Erziehung in einer Tagesgruppe und Angebote der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII).