Isernhagen
Freitag, 07.01.2022 - 11:52 Uhr

Testpflicht in Kitas wird verlängert

ISERNHAGEN

Die bisherige Regelung zur Testpflicht in Kitas für Kinder über 3 Jahren wird verbindlich bis zunächst Ende Januar verlängert. Dies teilt die Gemeindeverwaltung Isernhagen mit.

 

"Die Testpflichtregelung um Weihnachten wurde seitens der Eltern sehr positiv aufgenommen. Viele sind dankbar, dass es eine einheitliche Regelung gibt, die für alle gilt. Das erzeugt ein höheres gegenseitiges Sicherheitsgefühl. Da arbeiten wirklich alle prima zusammen. Ausdrückliches Lob und großen Dank an alle für das Verständnis, die Unterstützung und das immer lösungsorientierte Handeln sowohl von Kitas als auch von Eltern", lobt Sascha Trampe, Leiter des Amtes für Jugend, Bildung und Sport, alle Beteiligten. 

 

Vielen Eltern habe es die Sorge genommen, dass durch eine ungleiche Testbereitschaft das eigene Kind gefährdet sei. Zudem habe diese Regelung auch den Schutz des Personals trotz Impfung in Zeiten diverser personeller Engpässe erhöht, teilt die Gemeindeverwaltung mit.

 

Gemeindeverwaltung und Kita-Leitungen halten die Regelung für "sehr wichtig und zielführend in der derzeitigen Phase der Pandemie; insbesondere vor einer erwarteten exponentiellen Ausbreitung der Omikron-Variante in der Bevölkerung".

 

"Die Kleinsten haben immer noch keine besondere Schutzmöglichkeit durch Impfung oder ähnliche Maßnahmen. Die Tageseinrichtungen sollen vollständig geöffnet bleiben und auch gemischte Projekte sind nicht auf Dauer erlässlich für die Entwicklung der Kinder. Daher kann mit der aktuellen Testpflicht ein wichtiger Beitrag geleistet werden, dass dies so möglich bleibt", erklärt die Gemeinde Isernhagen.

 

Für den Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 15. Januar 2022 wurde die Warnstufe 3 landesweit für das Land Niedersachsen auf festgestellt. Es ist nach Angaben der Gemeindeverwaltung zu erwarten, dass die Beschränkungen aufgrund der derzeitigen Lage nicht reduziert werden. Der Regelbetrieb in den Kitas dürfte jedoch wie bisher grundsätzlich weiterlaufen. 

 

Aufgrund der aktuell immer noch hohen Infektionszahlen in der Region Hannover und in Abstimmung aller Leitungen der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Isernhagen werde die bisherige Regelung verbindlich bis zunächst Ende Januar verlängert. "Bis dahin wird erneut entschieden, wie im Februar damit umzugehen ist", so die Gemeinde Isernhagen.

 

Verpflichtendes Testen für Kinder ab drei Jahre: 

An den Tagen Montag, Mittwoch und Freitag testen die Eltern verbindlich ihr Kind vor dem Kitabesuch. Sie bringen wie gewohnt an den genannten Tagen die unterschriebene Liste über den Nachweis des durchgeführten Testes mit und zeigen diesen morgens in der Einrichtung vor, wenn sie ihr Kind abgeben. 

 

"Sollten dieser Nachweis nicht vorgezeigt werden können, wird die Betreuung des Kindes für diesen Tag abgelehnt. Ein erneuter Besuch der Einrichtung kann dann erst nach einem aktuellen Test erfolgen. Wenn ein Kind krankheitsbedingt an den Testtagen nicht in die Kita kommt, so zählt automatisch der erste Besuchstag als Testtag", erklärt die Gemeindeverwaltung.

 

Kinder, die den Hort besuchen, brauchen keinen extra Nachweis mitzubringen, sofern Sie zuvor durch die Schule kontrolliert wurden. In den Ferien und bei eventuellem Homeschooling muss der Nachweis (analog des Ablaufs für Kindergartenkinder) beim Hort erfolgen. Kinder über drei Jahren in Krippengruppen fallen ebenfalls unter die Testpflicht. 

 

Was ist mit den Kindern unter drei Jahren? 

Kinder unter drei Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Gemeinde Isernhagen empfiehlt zum Schutze aller Beteiligten die Kinder trotzdem zu testen. Dafür werden kostenlose Testkits zu Verfügung gestellt. Allen Kindern unter drei Jahren wird der Zutritt in die Gruppe auch ohne Nachweis ermöglicht.