Burgdorf
Dienstag, 04.01.2022 - 09:20 Uhr

Bei Versammlungen muss in Burgdorf eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden

Stadt Burgdorf erlässt Allgemeinverfügung

Aufn.:

BURGDORF

Die Stadt Burgdorf hat am gestrigen Montag, 3. Januar 2022, eine Allgemeinverfügung über die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen für Teilnehmende bei Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz (GG) erlassen.

 

So muss eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus getragen werden.

 

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist dem PDF unter diesem Text zu entnehmen.

Zu diesem Artikel relevante Dateien zum Download:

Typ

Name

Größe

allgemeinverfuegung_vom_03.01.2022.pdf

230 KByte