Isernhagen
Freitag, 03.12.2021 - 12:03 Uhr

Winterdienst startete gut vorbereitet

ISERNHAGEN

Am heutigen Freitag, 3. Dezember 2021, wurde heute der erste Winterdiensteinsatz der Saison 2021/2022 in der Gemeinde Isernhagen gefahren. "Der gemeindliche Baubetriebshof ist für die Wintersaison gerüstet", teilt die Gemeindeverwaltung mit.

 

Im wöchentlichen Wechsel sind acht bis zehn zehnMitarbeitende in Rufbereitschaft eingeteilt. Bei vermuteten Frosttagen startet eine tägliche Kontrollfahrt zwischen 3 und 4 Uhr morgens durch ganz Isernhagen. Ist ein Einsatz der Rufbereitschaftsgruppe notwendig, startet diese spätestens um 5 Uhr ihre Arbeit. Mehrmals täglich erhält der Baubetriebshofleiter einen Lagebericht, der die kommenden Stunden abschätzt und so den Tag und weiteren Winterdiensteinsatz planen lässt.

 

Die Einsatzgruppe fährt mit zwei Unimogs und drei Multicars sowie sogenannten Handstreuwagen (z.B. Pritschenwagen) für die Hand-Streubereiche. Das sind z.B. Bushaltestellen und Fußgängerüberwege

 

Die Bestände an Salz und Sole (die auf dem Fahrzeug kurz vor Ausbringen gemischt werden) sind aktuell voll gefüllt. Das Salzsilo beinhaltet etwa 56 Tonnen Salz. Somit könne, je nach Schneefall oder Glätte, damit bis zu eine Woche gestreut werden. Der Solebehälter hat ein Volumen von etwa 27.000 Liter und ist derzeit zu etwa zwei Dritteln gefüllt. "Durch einen eingegangenen Einkaufsverbund kann hier jederzeit nachbestellt werden. Die Lieferung erfolgt dann innerhalb ein bis zwei Tagen", so die Gemeindeverwaltung.

 

Der Räum- und Streuplan umfasst rund 110 Kilometer. Dieser wird sich zum 1. Januar 2022 um etwa 35 Kilometer erweitern, da es eine Änderung bei der Straßenreinigungssatzung gibt. Alle Straßen wurden zum Winterdienst aufgenommen.

 

Diese sind in einer Prioritätenliste mit drei Kategorien geführt und werden nacheinander abgearbeitet. "Sollte es während des Einsatz weiterhin schneien wird die Tour in der 2. oder 3. Kategorie abgebrochen und wieder die 1 angefahren. Dieses hat zur Folge, dass die 2. oder 3. Kategorie an dem Tag aus Kapazitätsgründen eventuell nicht mehr angefahren werden kann. Der nächste Tag beginnt dann gegebenenfalls wieder mit der 1. Kategorie", erklärt die Gemeindeverwaltung.

 

In der Kategorie 1 befinden sich Hauptstraßen, Bushaltestellen und Fußgängerüberwege, in der Kategorie 2 sind Nebenstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche sind in der Kategorie 3.

 

Regelungen zum Winterdienst/Straßenreinigung sind für Interessierte nachlesbar in den Satzungen, die auch auf Opens external link in new windowwww.isernhagen.de publiziert sind. Bis zum 31. Dezember 2021 gilt noch die alte Satzung und ab dem 1. Januar 2022 gilt die neue Satzung.

 

Schwierig für die Winterdienstfahrenden ist die Parksituation insbesondere in den Kurvenbereichen. Erfahrung und Ortskenntnis bedarf es auch insbesondere morgens im Dunkeln bei Schneefall und geschlossener Schneedecke überhaupt die Straße und ihren genauen Verlauf zu räumen.

 

"Ich kann mich auf mein Team verlassen, auch an den Wochenenden sind sie engagiert dabei", lobt Baubetriebshofleiter Frank Hertwig sein Team.

 

Pflichten der Grundstückseigentümer

Die Grundstückseigentümer/innen oder die ihnen gleichgestellten Personen sind verpflichtet, die an ihr Grundstück grenzenden Geh- und Radwege an Werktagen von 7 bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr nach jedem Schneefall unverzüglich und während länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen vom Schnee und Eis zu räumen.

 

Sollte trotz der Schneeräumung Schneeglätte zurückbleiben oder Glatteis entstehen, so ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mittel zu streuen - schädliche Chemikalien dürfen nicht verwendet werden. An Baumscheiben und begrünten Flächen dürfen auftauende Stoffe nicht gestreut werden.

 

Ist ein Gehweg beidseitig nicht vorhanden, so ist ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenstreifen nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.

 

Der geräumte Schnee ist auf dem Gehweg an der Fahrbahn- oder Radwegseite so aufzuschichten, dass mindestens 30 Zentimeter bis zum Bordstein frei bleiben. Nur bei schmalen Gehwegen, also wenn durch das Aufschichten weniger als 1,50 Meter für die Fußgänger frei bleiben würden, darf die Fahrbahn in Anspruch genommen werden. Je nach Breite des Grundstücks ist der Schneewall an einer oder mehreren Stellen zu durchbrechen, damit das Schmelzwasser ablaufen kann.

 

Die Räum- und Streupflicht sollte von den Anliegerinnen und Anliegern im eigenen Interesse gewissenhaft durchgeführt werden. Sollte ein Verkehrsteilnehmer infolge der nicht durchgeführten Räum- und Streupflicht zu Schaden kommen, so kann dieser den verpflichteten Anlieger zur Verantwortung ziehen. Gerade bei körperlichen Verletzungen können beträchtliche Schadensersatzansprüche entstehen.

 

In der Gemeinde Isernhagen sind vom Baubetriebshof an zahlreichen Stellen Streusandkisten aufgestellt. Diese stehen für eine Selbsthilfe bereit, falls es vor einem Winterdiensteinsatz der Gemeinde zu Problemen im Straßenverkehr kommt.

 

Die Streusandkisten sind nicht dafür vorgesehen, die persönliche Streuverpflichtung des Geh-/Radweges (entsprechend der Satzung) zu unterstützen.