Burgdorf
Mittwoch, 01.12.2021 - 11:45 Uhr

Zutritt zu städtischen Gebäuden ab morgigen Donnerstag nach der 3G-Regelung

Aufn.:

Ab Donnerstag, 2. Dezember 2021, gilt in den Verwaltungsgebäuden und Einrichtungen der Stadt Burgdorf die 3G-Regelung.

BURGDORF

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger gilt ab Donnerstag, 2. Dezember 2021, in den Verwaltungsgebäuden und Einrichtungen der Stadt Burgdorf die 3G-Regelung.

 

"Besucherinnen und Besucher haben Zutritt zu den Gebäuden, wenn sie vollständig geimpft, genesen oder getestet wurden. Ein entsprechender Nachweis ist in Papier oder digitaler Form mit sich zu führen und den Mitarbeitenden vorzulegen. Ohne geeigneten Nachweis dürfen die Gebäude ab sofort nicht mehr betreten werden"; teilt die Stadtverwaltung mit.

 

Der Status "getestet" kann nicht durch einen Selbsttest nachgewiesen werden. Testnachweise aus Apotheken, Arztpraxen oder Testzentren dürfen maximal 24 Stunden alt sein. Der Nachweis eines PCR-Testes ist für 48 Stunden gültig.

 

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

"Die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung und das Abstandsgebot gelten unverändert", so die Stadt Burgdorf.

 

"Um persönliche Kontakte zu minimieren, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail mit unseren Mitarbeitenden. Für die Vereinbarung persönlicher Termine steht nach wie vor auch die Online-Terminvergabe zur Verfügung", so die Stadt Burgdorf abschließend.