Burgwedel
Mittwoch, 01.12.2021 - 17:45 Uhr

Tipps wegen der Testpflicht durch 2G+

WETTMAR

Der Ortsbürgermeister aus Wettmar, Michael Kranz, und sein Stellvertreter Andreas Genske hatten am gestrigen Dienstag, 30. November 2021, bis spät in die Nacht Gesetzestexte gewälzt. Die Politspitze von Wettmar fand dann auf der Internetseite des Landes die Lösung, die vielen so noch nicht bekannt war: "Dienstleister und geschäftstreibende können die Tests vor Ort durchführen (lassen)", so die beiden.

 

"Bei Nutzung dieser Möglichkeit ergeben sich drei entscheidende Vorteile: "Die Geschäfte machen weiterhin Geschäfte. Die Testzentren werden entlastet und die Verbraucher unterstützen ihre Ortschaften und deren Einkaufsmöglichkeiten zu erhalten", erklären die beiden.

Von der Homepage des Landes Niedersachsen, kann die Testbescheinigung offiziell heruntergeladen werden.

Der Textauszug der Opens external link in new windowHomepage des Landes Niedersachsen gesagt: 

  • Mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung angeboten.
  • Auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen können verwendet werden.

 

Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb von 24 (PCR-Test = 48) Stunden beliebig oft eingesetzt werden.

"Das heißt, es können mitgebrachte Tests genutzt werden, die freigegeben sind. Test können auch von den Geschäftstreibenden zur Verfügung gestellt werden", so die beiden.

 

"Wichtig dabei: Der Test muss zwingend vor Ort durchgeführt werden. Möglichkeiten und Chancen zu schaffen, müssen nur kommuniziert und bekannt gemacht werden", so Kranz und Genske einmütig.