Burgdorf
Dienstag, 09.11.2021 - 12:26 Uhr

Mobile Impfstation im Rathaus I eröffnet

Amtsärztin Marlene Graf (links) und Bürgermeister Armin Pollehn im Gespräch mit Anna-Luise Parlasca, die zuvor von dem schnellen, unkomplizierten Impfangebot im Burgdorfer Rathaus I Gebrauch gemacht hat.Aufn.: Stadt Burgdorf

BURGDORF

Am gestrigen Montag, 8. November 2021, haben Burgdorfs Bürgermeister Armin Pollehn und die Amtsärztin und kommissarische Fachbereichsleiterin Gesundheit der Region Hannover, Marlene Graf, die im Rathaus I, Marktstraße 55 in Burgdorf, eingerichtete mobile Impfstation des Gesundheitsamts offiziell eröffnet.

 

Impfwillige können das Impfangebot bis zum 3. Dezember terminlos von montags bis freitags, 10 bis 16 Uhr, für Erst-, Zweit- oder Dritt-Impfungen in Anspruch nehmen.

 

"Das Angebot richtet sich an alle impfberechtigten Menschen - und damit auch an jene Personen, für die kein Krankenversicherungsschutz besteht. Auch Menschen, denen im Rahmen ihrer Erst- und/oder Zweitimpfung bereits Impfstoff der Hersteller Astra-Zeneca, Johnson&Johnson oder Moderna verabreicht wurde, kann das am Standort Burgdorf verwendete Vaccine des Herstellers BioNTech/Pfizer bedenkenlos verabreicht werden", teilt Amtsärztin Graf mit.

 

Zum Impftermin im Rathaus I sind lediglich ein persönliches Ausweisdokument (beispielsweise der Personalausweis) und (sofern vorhanden) der Impfausweis mitzubringen. Sollte ein Impfausweis nicht vorhanden sein,so wird die Impfung separat bescheinigt.

 

"Jeder, der sich gegen Corona impfen lässt, trägt dazu bei, den Verlauf dieser Pandemie zu beeinflussen. Ich freue mich daher sehr über den Einsatz des mobilen Impfteams in Burgdorf und hoffe, dass das Angebot von sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern oder auch von Gästen unserer Stadt, angenommen wird", betont Burdgorfs Bürgermeister Armin Pollehn.

Weitere Informationen für Impfwillige:

Die Wahrnehmung des Impfangebots ist nur möglich, wenn kein akutes Fieber von mehr als 38,5 Grad Celsius vorliegt und in den vergangenen sechs Monaten keine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde. Es ist im Gebäude dauerhaft eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische oder FFP2-Maske) zu tragen. Jederzeit ist auf Abstand zu weiteren Wartenden einzuhalten.