Sehnde
Mittwoch, 03.11.2021 - 13:47 Uhr

Stadt Sehnde: Zweckfremde Nutzung städtischer Flächen ist nicht erlaubt

SEHNDE

Im Rahmen von Katasterarbeiten ist der Sehnder Stadtverwaltung in einigen Stadtteilen und Ortslagen aufgefallen, dass städtische Flächen zweckentfremdet genutzt werden.

 

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die eigenmächtige Inanspruchnahme und zweckfremde Nutzung städtischer Flächen nicht erlaubt und daher zurückzunehmen ist. In diesen Fällen wird sich die Stadtverwaltung mit den Betroffenen zur Klärung der Situation in Verbindung setzen.

 

Gartenerweiterungen, Geräteschuppen, Brennholzlager, Sichtschutzbauten, Pflasterung und Neugestaltung - die Bandbreite der Nutzung städtischer Flächen ist lang und geht von der schmalen Grünstreifenverlängerung bis hin zu baulichen Anlagen und gepflasterten Flächen. Grundstückseigentümer haben teilweise über viele Jahrzehnte städtische Flächen nach eigenen Bedürfnissen eingerichtet und genutzt.

 

Die aktuellen Nutzungsgründe sind vielfältig und gehen von alten, inzwischen nicht mehr gültigen Nutzungsvereinbarungen, Nichtbetrachtung der Grundstücksgrenzen bei Eigentumsübergang bis hin zu ungefragter Übernahme der Flächen.

 

Nutzungsvereinbarungen, die vor Jahrzehnten zwischen der Stadtverwaltung und Grundstückseigentümer geschlossen wurden, gehen nicht auf Rechtsnachfolgende über und Grundstücksgrenzen und Nutzungsrechte sind klar definiert. So sei nach Angaben der Stadt Sehnde in einigen Fällen der gute Glaube der Nutzenden nachvollziehbar - aber keine Rechtsgrundlage.

 

Die Stadtverwaltung hat vom Rat den Auftrag erhalten, die im Stadtgebiet Sehnde als entbehrlich festgestellten Flächen zu veräußern oder die ursprünglichen Zustände wiederherzustellen und damit die unautorisierte private Nutzung städtischer Flächen zu verhindern.

 

Nutzungsvereinbarungen werden nicht mehr geschlossen, da der verwaltungsseitige Aufwand in keinem Verhältnis zum Aufwand einer regelmäßigen Kontrolle deren Inhalts steht. "Die Erfahrung mit diesen Vereinbarungen zeigt leider, dass nicht regelmäßige-Kontrolle zu Missständen führt", so die Stadt Sehnde.

 

Nun heiße es erst einmal: Flächen erfassen, Fälle anschauen, Kontakt mit den Eigentümern aufnehmen und Lösungen finden. "Dabei gehen die Mitarbeitenden aus dem Liegenschaftsmanagement mit Augenmaß auf jeden Einzelfall ein, klären auf und suchen gemeinsam mit den Betroffenen nach einer Lösung", teilt die Stadtverwaltung mit.

 

Sofern möglich, werden die Flächen den Eigentümer zum Kauf angeboten. Hierbei werden vorrangig die Grundstückspreise nach dem geltenden Bodenrichtwert zu Grunde gelegt, die Nutzungsvorteile und die Lage der Flächen dabei genau betrachtet. Die Bodenrichtwerte werden niedersachsenweit von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelt und sind öffentlich einsehbar unter Opens external link in new windowBORIS.NI.

 


Aktuell befinden sich knapp 20 Fälle in der Bearbeitung. Die Stadtverwaltung geht aber von weiteren Fällen aus und bietet betroffenen Eigentümern die Möglichkeit, sich direkt bei der Stadtverwaltung zu melden und eine Klärung herbeizuführen. Hierzu kann eine Mail an Grundstuecksvermarktung@sehnde.de gesendet werden.