Burgdorf
Montag, 25.10.2021 - 08:52 Uhr

Vorkaufsrechtsverzichtserklärung: Stadt bietet neuen Online-Service an

BURGDORF

Für die Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages und der Eintragung des Erwerbers als Grundstückseigentümer in das Grundbuch benötigt das Grundbuchamt eine Bescheinigung über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des ,Allgemeinen Vorkaufsrechts' (§§ 24 bis 28 Baugesetzbuch).

 

Diese "Vorkaufsrechtsverzichtserklärung" ist nun auch online bei der Stadt Burgdorf durch den Verkäufer und / oder den Käufer (oder im Auftrag durch den Notar) auf der Grundlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages zu beantragen.

 

Die Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Stadt Burgdorf beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Stadtgebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann.

 

Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.