Wedemark
Donnerstag, 16.09.2021 - 16:03 Uhr

Unterschiedliche Ausgabefristen zur Bundestagswahl und zu den Stichwahlen

WEDEMARK

Am Freitag, 24. September 2021, enden die Fristen zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl sowie für die Stichwahlen zum Regionspräsidenten, der Regionspräsidentin und zum Bürgermeister für die Wedemark. Die Herausforderung: Für die Stichwahlen dürfen die Unterlagen nur bis 13 Uhr ausgegeben werden, für die Bundestagswahl hingegen bis 18 Uhr. Das hat die Landeswahlleitung auf Anfrage der Gemeinde Wedemark bestätigt.

 

Grundlage für diese Regelung sei die Niedersächsische Kommunalwahlordnung, die nicht flexibel angepasst werden könne, heißt es seitens der Landeswahlleitung. Die Ausstellung von Wahlscheinen für die Stichwahlen nach 13 Uhr am Freitag, 24. September, sei damit eindeutig unzulässig.

 

Wer also nicht nur für die Bundestagswahlen, sondern auch für die Stichwahlen Wahlscheine am Freitag beantragen will, sollte auf keinen Fall erst nach 13 Uhr ins Rathaus kommen.