Burgdorf
Dienstag, 24.08.2021 - 09:50 Uhr

Briefwahl zu den Kommunal- und Bundestagswahlen

BURGDORF

Bis zum 22. August 2021 werden durch die Stadt Burgdorf die Wahlbenachrichtigungskarten für die Kommunalwahlen am 12. September 2021 zugestellt. Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am 26. September 2021 werden bis zum 5. September zugestellt. Wer seine Stimme an den Wahlsonntagen nicht im Wahllokal abgeben kann, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.

 

Die Unterlagen können persönlich ab dem 23. August direkt im Briefwahllokal im Rathaus I, Zimmern 7 und 8, Marktstraße unter Vorlage des Personalausweises und der Wahlbenachrichtigungskarte, schriftlich mit der Wahlbenachrichtigungskarte, per Brief oder per Telefax an 05136/898-212, elektronisch per online-Wahlscheinantrag (ab dem 16. August 2021 für die Kommunalwahlen und ab dem 23. August 2021 für die Bundestagswahl) oder per Mail an Opens window for sending emailbuergerbuero(at)burgdorf.de beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

 

Der Antrag muss den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) enthalten.

 

Sofern für eine andere Person der Antrag gestellt wird, wird eine entsprechende Vollmacht benötigt. Ein entsprechender Vordruck für eine Vollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte zu finden. Durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht kann ebenso die Berechtigung nachgewiesen werden.

 

Bei der Beantragung muss angegeben werden, für welche der Wahlen die Briefwahlunterlagen benötigt wollen.

 

Die Ausgabe der Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen erfolgt im Briefwahllokal im Zeitraum vom 23. August bis zum 24. September 2021 jeweils montags und donnerstags von 8:00 bis 18 Uhr, dienstags von 8 bis 16 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr. Am Freitag, 24. September, ist das Briefwahllokal von 8 bis 18 Uhr geöffnet.