Lehrte
Dienstag, 20.07.2021 - 12:10 Uhr

"Letzte Hilfe"-Kurs beim ambulanten Hospizdienst

REGION

Die Not anderer Menschen zu erkennen und ihnen beizustehen, das ist das Ziel der ersten und der letzten Hilfe. Vermutlich hat jeder schon einmal an einem "Erste Hilfe"-Kurs teilgenommen, warum nicht auch an einem "Letzte Hilfe-Kurs"?

 

Am Donnerstag, 5. August 2021 wird der ambulante Hospizdienst für Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze in den Räumen des Gemeindehauses der Markus-Kirchengemeinde in Lehrte wieder einen "Letzte Hilfe"-Kurs" anbieten. Zurzeit gibt es noch freie Plätze.

 

Gemeinsam ist der ersten und letzten Hilfe eine soziale und fürsorgliche Haltung. Ebenso wie die erste kann auch die letzte Hilfe bei einem sterbenden Menschen aktiv sein, zum Beispiel durch Mundpflege, das Haltgeben bei Unruhe und Verwirrung oder das bloße Dasein angesichts einer schwierigen Situation.

 

In dem vierstündigen Kurs geht es um die Themen "Sterben als ein Teil des Lebens", "Vorsorgen und entscheiden", "Leiden lindern" und "Abschied nehmen". Zum "kleinen Einmaleins der Sterbebegleitung" - wie der Kurs auch häufig beschrieben wird - gehören einfache praktische Maßnahmen ebenso wie theoretische Fragen zu Sterben, Tod und Trauer.

 

Der Ambulante Hospizdienst Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze bietet den "Letzte Hilfe"-Kurs am Donnerstag, 5. August 2021, in der Zeit von 17 bis 21 Uhr im Gemeindehaus der Markus-Kirchengemeinde, Am Distelborn 3 in Lehrte, an.

 

Interessierte können sich bis spätestens Freitag, 30. Juli 2021, unter Telefon 05136/897311 oder per Mail an Opens window for sending emailhospizdienst.burgdorf(at)evlka.de für einen der 15 Plätze im Kurs anmelden.

 

Wegen der Corona-Pandemie werden die noch gültigen "AHA-L-Regeln" hinsichtlich Abstand, Hygiene und Datenerfassung eingehalten. Das bedeutet auch, dass ein Mund-Nasen-Schutz bei Betreten des Gebäudes getragen werden muss, der am Platz aber abgesetzt werden kann. Der Raum wird gelüftet. Da aktuell die Entwicklung der Corona-Inzidenzzahlen noch nicht absehbar ist, werden Teilnehmende vorsorglich gebeten, am Kurstag einen Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Corona-Bürgertest beziehungsweise den Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorzulegen.

 

Für die Teilnahme wird eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Person erhoben.