Wedemark
Dienstag, 20.07.2021 - 10:34 Uhr

Gemeinde Wedemark: "Wahlwerbung beschädigen ist kein Kavaliersdelikt"

WEDEMARK

Der Wahlkampf ist auch in der Wedemark im vollen Gang. Schon mehren sich Informationen über zerstörte oder beschmierte Wahlplakate an den Straßen. "Das hat aber nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun, sondern ist strafbar", teilt die Gemeindeverwaltung mit.

 

Das Abreißen und Beschädigen von Wahlplakaten ist eine Sachbeschädigung nach dem Strafgesetzbuch und kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden, heißt es dort im Paragrafen 303.

 

Auch das Übermalen von Wahlplakaten ist kein Kavaliersdelikt. Wer Slogans durchstreicht, Politikern schwarze Zähne malt oder eigene Parolen drauf schreibt, begeht ebenfalls eine Sachbeschädigung, egal welchen Inhalt das Plakat hat.

 

"Auch wenn das Plakat mit radikalen Sprüchen provoziert gilt der Schutz von Wahlplakaten weiter", betont die Gemeindeverwaltung. Besonders gefährlich werde es, wenn Wahlplakate mit verfassungsfeindlichen Symbolen beschmiert werden. Wer zum Beispiel Hakenkreuze auf die Flächen malt, muss mit noch härteren Strafen rechnen. Hier drohen bis zu drei Jahren Haft, erklärt die Gemeinde Wedemark.

 

"Wer der Meinung ist, dass es sich bei der Wahlwerbung nicht mehr um freie Meinungsäußerung, sondern um Volksverhetzung handelt, sollte lieber die Polizei kontaktieren und Anzeige erstatten.", so die Gemeindeverwaltung abschließend.