Isernhagen
Sonntag, 27.06.2021 - 11:35 Uhr

Gegen Drohnenpiloten werden nach Wohngebiet-Überflug mehrere Verfahren eingeleitet

Aufn.:

ISERNHAGEN

Nach dem Flug einer Drohne im Wohngebiet über bebaute Grundstücke am gestrigen Sonnabend, 26. Juni 2201, gegen 17:15 Uhr in der Hauptstraße in Isernhagen F.B. wurde gegen den Piloten unter anderem ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte eingeleitet.

 

Wie die Polizei mitteilt, hatte der Pilot seine mit einer Kamera ausgestattete Drohne über einen längeren Zeitraum über das Wohngebiet der Hauptstraße in F.B. fliegen lassen. Dieses wurde dem Polizeikommissariat durch Zeugen gemeldet, die durch ihre Hinweise dann auch zum Auffinden des Piloten führten.

 

"Ob mit der Drohne Bildaufnahmen gefertigt wurden, konnte bisher nicht ermittelt werden", teilt ein Polizeisprecher mit.

 

Darüber hinaus hat der Flug im Luftraum der Kontrollzone des Airport Hannovers stattgefunden, in welchem ein Flugverbot herrscht. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Luftverordung wurde durch die Polizei ebenfalls eingeleitet.