Uetze
Mittwoch, 19.05.2021 - 16:40 Uhr

Das "Blaue Haus" wird saniert: Miersch und Flachsbarth erfreut über 35.824 Euro Bundesmittel

DOLLBERGEN

"Das sind großartige Nachrichten für den Heimatverein Dollbergen und die Bürgerinnen und Bürger in Dollbergen", so der für den Wahlkreis direkt gewählte SPD-Bundestagsabgeordnete Matthias Miersch. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat am heutigen Mittwoch, 19. Mai 2021, die Förderung für die Sanierung der alten Holzschule "Das Blaue Haus" in Höhe von 35.824 Euro aus dem 10. Denkmalschutzsonderprogramm beschlossen.

 

Auch die heimische Bundestagsabgeordnete Maria Flachsbarth (CDU) freut sich über die Nachrichten aus der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. "Die Baugenehmigung für die Sanierung hatte die Region Hannover bereits im vergangenen Herbst erteilt. Neben den Planungsschwierigkeiten aufgrund der Pandemie drohten auch explodierende Baukosten die Finanzierung zu gefährden", so die Parlamentarische Staatssekretärin Flachsbarth. "Diese Sorge dürfte nun aus dem Weg geräumt sein."

 

Matthias Miersch: "Ich freue mich sehr, dass das jahrelange Engagement des Heimatvereins Dollbergen e.V. belohnt wird. Mein Dank geht an den Vereinsvorsitzenden Henning Rase und sein Team für ihren unermüdlichen Einsatz. Der Erhalt einer denkmalgeschützten Immobilie unterliegt strengen Regularien und ist besonders für Ehrenamtliche mit vielen Hochs und Tiefs verbunden. Umso mehr begrüße ich nun die Bewilligung der Mittel aus dem 10. Denkmalschutzsonderprogramm."

 

Das Blaue Haus konnte aufgrund der jahrelangen Arbeit des Heimatvereins Dollbergen e.V. in einem sehr guten Zustand erhalten werden. Dank der 35.824 Euro aus dem 10. Denkmalschutzsonderprogramm kann das einzigartige Niedersächsische Kulturdenkmal für eine Nutzung nun zukunftsfest gemacht werden. Es sollen eine Dorfbegegnungsstätte sowie ein umfangreiches Archiv entstehen. Nach der Fertigstellung wird es auch dem Heimatverein eine neue Bleibe bieten.

 

Die Förderung aus dem 10. Denkmalschutzsonderprogramm richtet sich an national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler. Antragssteller oder Projektträger können hierbei die Länder beziehungsweise andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder gar Privatpersonen sein. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen.