Burgdorf
Freitag, 07.05.2021 - 17:08 Uhr

FDP: "Anpassung des Grundsteuer-Hebesatzes darf nicht zu Steuererhöhung führen"

BURGDORF

"Die Bürgerinnen und Bürger werden schon jetzt stark durch Steuern und Abgaben belastet. Die Reform der Grundsteuer darf nicht dazu führen, dass sich die Verwaltung der Stadt Burgdorf nun über die Hintertür neue und höhere Einnahmen sichert", fordert FDP-Politiker Gawlik. Er will, dass der Rat auch mit der neuen Grundsteuergesetzgebung bei einem aufkommensneutralen Hebesatz bleibt.

 

Die Stadt Burgdorf solle "deswegen Transparenz zeigen und den Hebesatz veröffentlichen", mit dem eine strukturelle Aufkommensneutralität sichergestellt wird. "Es ist eine Frage der Fairness, dass den Bürgerinnen und Bürgern mitten in der größten Wirtschaftskrise, die die Bundesrepublik je erlebt hat, keine zusätzlichen Belastungen aufgebürdet werden", sagt Gawlik.

 

Außerdem solle sich der Rat der Stadt Burgdorf deutlich gegen die sogenannte Grundsteuer C aussprechen. Diese sieht eine besondere Besteuerung von Grundstücken vor, die noch unbebaut sind. Gawlik erklärt: "Eine solche Sondersteuer belastet vor allem die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Einkommen. Diese werden es sich künftig nicht mehr leisten können, ihre Grundstücke zu halten, bis sie ihre Baupläne umsetzen können. Am Ende führt das zum Verkauf und zu einer Konzentration von Bauland in den Händen einiger weniger. Die Mittelschicht kann es sich schon jetzt kaum noch leisten, ein eigenes Heim zu kaufen oder gar zu bauen. Diese Sondersteuer verstärkt das Problem nur noch."

 

Hintergrund: Mit der Reform der Grundsteuer in Niedersachsen kann eine Anpassung der kommunalen Hebesätze erforderlich werden, um Aufkommensneutralität zu wahren. Darüber hinaus können Kommunen mit der Grundsteuer C unbebaute Grundstücke besonders besteuern. Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Burgdorf lehnt diese als Sondersteuer ab und erteilt Steuererhöhungen eine klare Absage.